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Bundesgerichtshof: BGH verhandelt über Helmpflicht für Radler

Bundesgerichtshof

BGH verhandelt über Helmpflicht für Radler

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    Die Diskussion um eine Helmpflicht für Radfahrer gewinnt an Schwung.
    Die Diskussion um eine Helmpflicht für Radfahrer gewinnt an Schwung. Foto: Daniel Bockwoldt/Archiv (dpa)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft, ob Radfahrer mitschuldig an Unfallfolgen sind, wenn sie keinen Helm tragen. Das Votum des VI. Zivilsenats ist brisant, weil es keine gesetzliche Helmpflicht gibt. Kommt diese jetzt durch die Hintertür?

    In dem Fall geht es um eine Physiotherapeutin, die im April 2011 zur Arbeit geradelt war, als direkt vor ihr plötzlich die Tür eines im Parkverbot stehenden Autos aufging. Die Frau, damals Ende 50, schlug mit dem Kopf auf den Asphalt, erlitt eine mehrfache Schädelfraktur und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen. Sie lag viele Monate im Krankenhaus, war lange krankgeschrieben. Bis heute kann sie nicht voll arbeiten. Auch riechen und schmecken kann sie nicht mehr.

    Das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen muss nun klären, ob die Radfahrerin eine Mitschuld trifft, weil sie keinen Helm trug. Vor dem Landgericht Flensburg gewann die Radfahrerin im Januar 2012 zunächst mit ihrer Forderung, die Halterin des Pkw und deren Haftpflichtversicherung müssten ihr alle aus dem Unfall entstandenen und künftig entstehenden Schäden ersetzen und auch ein Schmerzensgeld zahlen.

    Die Autofahrerin legte Berufung gegen das Urteil ein und erzielte im Juni vergangenen Jahres einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht Schleswig. Die zweite Instanz befand, dass die Radfahrerin zu 20 Prozent mitschuldig sei an dem Unfall. Trotz der nicht bestehenden Helmpflicht für Radfahrer ging das OLG davon aus, "dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird". Daraufhin zog die Radfahrerin vor den BGH.

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) unterstützt die Glücksburger Fahrradfahrerin: "Es ist paradox, wenn erst gerichtlich festgestellt wird, dass das Opfer keinerlei Schuld am Unfall hat und dann die Schuld an den Unfallfolgen auf das Opfer abgewälzt wird", sagt ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork. Andere Gerichte hätten in vergleichbaren Fällen anders entschieden als die Richter in Schleswig.

    Urteil könne indirekt zur Helmpflicht führen

    Sollte der BGH aber gegen die Klägerin entscheiden, rechne der ADFC mit einer Welle von Prozessen zwischen Kfz-Haftpflichtversicherern und verletzten Radfahrern, hieß es weiter. Unfallopfer wären gezwungen, noch deutlich höhere Kürzungen ihrer Schadenersatzansprüche abzuwehren. Radfahrer würden zum Helmtragen gezwungen, um im Ernstfall vollen Schadenersatz geltend machen zu können. (dpa)

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