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Bundesgerichtshof: Autofahrer müssen Wirkung von Cannabis selbst einschätzen können

Bundesgerichtshof

Autofahrer müssen Wirkung von Cannabis selbst einschätzen können

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    Cannabis-Raucher sind verpflichtet, herauszufinden, ob sie noch verkehrstüchtig sind, bevor sie sich hinters Steuer setzen.
    Cannabis-Raucher sind verpflichtet, herauszufinden, ob sie noch verkehrstüchtig sind, bevor sie sich hinters Steuer setzen. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Wer sich mit Cannabis berauscht und Auto fährt, muss mit Konsequenzen rechnen, auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss klar. Autofahren unter Drogeneinfluss ist demnach auch dann fahrlässig, wenn sich der Fahrer über das Fortwirken von Cannabis oder anderen Drogen in seinem Körper nicht bewusst ist.

    Fahrlässig: Autofahrer hat Wirkung von Cannabis nicht erkannt

    In dem Fall, mit dem sich der Bundesgerichtshof befasste, sollte ein Mann 500 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben, weil seine Blutwerte bei einer Verkehrskontrolle jenseits des zulässigen Werts für Cannabis lagen. Erlaubt ist eine Konzentration des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von maximal 1,0 Nanogramm pro Milliliter. Das zuständige Amtsgericht stützte sich allein auf den gemessenen Wert. Der Mann äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, wehrte sich aber mit einer Rechtsbeschwerde - dass er fahrlässig gehandelt habe, sei trotz seines Konsums von Cannabis nicht tragfähig begründet, meinte er.

    Cannabis am Steuer: Fahrer ist verantwortlich

    Tatsächlich waren einige Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen der Ansicht, der Fahrer habe nicht erkennen können, ob das Cannabis noch in seinem Körper wirke. Das hat aber keine Rolle zu spielen, wie der BGH jetzt grundsätzlich entscheidet. Wer Cannabis konsumiert hat, ist demnach immer verpflichtet, vor der Fahrt herauszufinden, ob er verkehrstüchtig ist - "durch gehörige Selbstprüfung" oder "Einholung fachkundigen Rats". Im Zweifel muss er die Finger vom Steuer lassen.

    In einem anderen Fall hatte ein Autofahrer seinen Führerschein zunächst wegen Kokain und Heroin am Steuer verloren. Er bekam ihn aufgrund eines Gutachtens zurück, das seine Fahrtüchtigkeit bescheinigte und belegte, dass es keine Drogen mehr konsumiere. Vier Jahre später jedoch stellte eine Verkehrskontrolle fest, dass der Mann unter Cannabis-Einfluss fuhr. Er musste seinen Führerschein erneut abgeben, das Gutachten wurde als ungültig erklärt. dpa/sh

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