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Bundesgerichtshof: Arbeitstempo eines Richters: Rechtsstreit bleibt weiter offen

Bundesgerichtshof

Arbeitstempo eines Richters: Rechtsstreit bleibt weiter offen

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    Wie schnell muss ein Richter arbeiten? Und ab wann darf er dienstrechtlich ermahnt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der BGH.
    Wie schnell muss ein Richter arbeiten? Und ab wann darf er dienstrechtlich ermahnt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der BGH. Foto: Ulrich Wagner (Symbol)

    Im Rechtsstreit über sein Arbeitstempo kann ein Freiburger Richter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf einen Etappensieg hoffen. Der Mann wehrt sich gegen eine dienstrechtliche Ermahnung, seine Fälle schneller abzuschließen. Er sieht sich dadurch in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt. Mit seinen Klagen blieb der 63-Jährige bisher erfolglos. Der BGH zweifelte aber am Donnerstag in Karlsruhe an den Feststellungen der Vorinstanz.

    Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit liege vor, wenn einem Richter ein Pensum auferlegt werde, das "allgemein - also auch von anderen Richtern - nicht mehr sachgerecht zu bewältigen" sei, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen. Bei dieser Beurteilung könnte die Anzahl der im Durchschnitt an einem Gericht erledigten Fälle möglicherweise nur ein "Anhaltspunkt" sein. Denn Verfahren könnten auch nicht sachgerecht abgeschlossen werden.

    Kläger schaffte nur 68 Prozent des Schnitts

    Die Erledigungszahlen des Klägers entsprachen zwischen 2008 und 2010 etwa 68 Prozent von dem, was seine Kollegen im Schnitt erreicht hatten. Unter Umständen muss sich das Oberlandesgericht Stuttgart nun erneut mit dem Fall befassen, um zu klären, ob der Freiburger Richter schneller mehr Verfahren sachgerecht hätte abschließen können. Wann der BGH ein Urteil sprechen wird, blieb zunächst unklar. dpa

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