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Brauer-Bund: Reinheitsgebot für Bier soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

Brauer-Bund

Reinheitsgebot für Bier soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

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    Für deutsches Bier gilt das Reinheitsgebot - trotzdem enthält es oft Arsen. Die Werte seien aber nicht bedenklich, meinen Forscher.
    Für deutsches Bier gilt das Reinheitsgebot - trotzdem enthält es oft Arsen. Die Werte seien aber nicht bedenklich, meinen Forscher. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Für sein schmackhaftes Bier ist Deutschland international berühmt. Jetzt wollen die heimischen Brauer und der Brauer-Bund das Reinheitsgebot als Weltkulturerbe verankern lassen. Die traditionelle Handwerkstechnik solle bis 2016 und damit pünktlich zum 500. Jubiläum des Reinheitsgebots in das entsprechende UNESCO-Verzeichnis aufgenommen werden, teilte der Deutsche Brauer-Bund am Montag mit. Ein entsprechender Antrag sei in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht worden und werde nun durch die zuständigen Stellen geprüft.

    Reinheitsgebot älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift

    Nach dem deutschen Reinheitsgebot, das am 23. April 1516 vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. ausgerufen wurde, gehören nur Wasser, Malz, Hopfen und Gerste ins Bier. Dem Verband zufolge ist es seit 1906 geltendes Recht in Deutschland und die wahrscheinlich älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Die über Jahrhunderte entwickelte und von Generation zu Generation weitergegebene Handwerkstechnik verdiene einen besonderen Schutz, erklärten die Verbandspräsidenten Hans-Georg Eils und Friedrich Düll.

    Das Reinheitsgebot des Bieres

    Das Reinheitsgebot des Bieres wurde 1516 von Herzog Wilhelm IV. von Bayern verfügt.

    Es findet seine Entsprechung im heutigen Biersteuergesetz, in dem es heißt: «Zur Bereitung von untergärigem Bier darf (...) nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.»

    Kieselgur darf zum Filtrieren aber genutzt werden - es fällt unter technische Hilfsstoffe.

    Frühe Vorschriften zu Qualität und Preis des Bieres wurden bereits im 12. Jahrhundert erlassen.

    Eine Festlegung auf Wasser, Malz und Hopfen als Rohstoffe erfolgte für München 1487 durch Herzog Albrecht IV. von Bayern.

    Als unmittelbarer Vorläufer des Reinheitsgebotes gilt jedoch laut Bayerischem Brauerbund eine 1493 durch Herzog Georg den Reichen für das damals von ihm regierte Teilherzogtum Niederbayern erlassene «Biersatzordnung».

    Der Sohn Albrechts, Wilhelm IV., dehnte 1516 das Reinheitsgebot auf ganz Bayern aus. 1906 wurde es zum Reichsgesetz und galt somit für das ganze Land.

    "Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann  ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken", erklärte  Verbandspräsident Hans-Georg Eils. Es garantiere die Reinheit,  Qualität und Bekömmlichkeit des Gerstensafts und damit einen "Grad  an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der  Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden".

    Antrag auf Aufnahme in Kulturerbe-Verzeichnis eingereicht

    Den Erstantrag zur Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe-Verzeichnis reichte der Bayerischen Braubund in der vergangenen Woche beim Bayerischen Kultusministerium ein. Wie in jedem Bundesland wird auch dort eine Vorauswahl getroffen, die dann durch mehrere Bundesstellen gefiltert und letztlich an das UNESCO-Komitee in Paris weitergeleitet wird. Dessen Auswahl muss am Ende nochmals durch die Kultusministerkonferenz und den Kulturbeauftragten der Bundesregierung bestätigt werden. Alles in allem veranschlagt der Brauer-Bund für diesen Auswahlprozess rund zwei Jahre.

    Insgesamt gibt es nach Verbandsangaben mehr als 1300 Brauereien in Deutschland. Diese bieten über 40 verschiedene Biersorten und etwa 5000 einzelne Marken an. afp/ az)

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