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Bonn: Falsche Farbe: Knöllchen für pinke Parkscheibe

Bonn

Falsche Farbe: Knöllchen für pinke Parkscheibe

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    Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in St. Augustin ein vermeintliches Knöllchen bekommen.
    Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in St. Augustin ein vermeintliches Knöllchen bekommen. Foto: Robert Schlesinger, dpa (Symbolbild)

    Ein vermeintliches Knöllchen wegen einer pinken Parkscheibe hat in St. Augustin für Diskussionen gesorgt. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt bei Bonn hatte einer Autofahrerin einen gelben Zettel am Auto mit dem Hinweis hinterlassen, dass ihre Parkscheibe ungültig sei. Sie werde in den nächsten Tagen die Höhe des Verwarngeldes erfahren, heißt es auf dem Zettel weiter.

    Eine Sprecherin der Stadt betonte am Dienstag, dies sei die geltende Rechtslage. Laut Straßenverkehrsordnung müssten Parkscheiben blau-weiß sein. "Eine pinkfarbene Parkscheibe kann nicht anerkannt werden", hieß es.

    Allerdings gab die Stadt für die betroffene Autofahrerin Entwarnung: "Der Zettel war nur als freundlicher Hinweis gemeint. Ein Verwarngeld wird nicht erhoben."

    Pinke Parkscheibe: In Herten musste eine Autofahrerin zahlen

    Vor sechs Jahren hatte eine pinke Parkscheibe in Herten im Ruhrgebiet einer Autofahrerin ein Fünf-Euro-Knöllchen beschert. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt, hieß es damals. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

    Im Internet kann die pinke Parkscheibe gekauft werden. Sie kostet zwischen fünf und 15 Euro. Unter den Angaben wird daraufhingewiesen, dass die Parkscheibe nicht den Vorgaben der StVO entspricht. Manche Verkäufer benutzen auch den Begriff "Scherzartikel". (AZ/dpa)

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