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Bonn: Bekommt der Vergewaltiger einer Camperin eine mildere Strafe?

Bonn

Bekommt der Vergewaltiger einer Camperin eine mildere Strafe?

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    Das Landgericht Bonn verurteilte im Oktober 2017 den Angeklagte Eric X. M zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten. Nun könnte er eine mildere Strafe bekommen.
    Das Landgericht Bonn verurteilte im Oktober 2017 den Angeklagte Eric X. M zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten. Nun könnte er eine mildere Strafe bekommen. Foto: Henning Kaiser, dpa

    Ein junges Paar wird beim Campen überfallen und erlebt eine Horrornacht. Rund eineinhalb Jahre nach der Vergewaltigung einer Studentin in der Siegaue bei Bonn beschäftigt die Tat erneut das Landgericht in Strafe reduziert werden.

    Das Landgericht hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana im vergangenen Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. 

    Der Vergewaltiger verhöhnte das Opfer als "Prostituierte"

    Dem Urteil zufolge hatte er die Studentin und ihren Freund beim Campen überfallen. Er schlitzte nachts das Zelt der beiden mit einer Astsäge auf und verlangte zunächst Geld. Dann zwang er die junge Frau, das Zelt zu verlassen, und vergewaltigte sie. Die Polizei fahndete bundesweit mit einem Phantombild nach dem Täter. Wenige Tage später wurde der Ghanaer nach dem Hinweis eines Passanten festgenommen. DNA-Spuren überführten ihn eindeutig.

    Der Richter sagte damals in der Urteilsbegründung, das Paar habe eine Horrornacht erlebt. Im Prozess bestritt der Angeklagte allerdings die Tat. Sein Verhalten im Gerichtssaal löste zusätzliche Empörung aus - unter anderem verhöhnte er das Opfer als "Prostituierte". Gegen das Urteil legte er Revision ein.

    Das Landgericht in Bonn hat eine neue Gutachterin beauftragt

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Nach Ansicht der obersten Strafrichter hatte das Landgericht außer Acht gelassen, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig sein könnte. Nun muss eine andere Kammer des Gerichts dieser Frage nachgehen und über die Höhe der Strafe neu entscheiden. Dass der 32-Jährige die Tat begangen hat, steht aber auch für den BGH zweifellos fest. Es geht allein um das Strafmaß.

    Das Bonner Landgericht hat nach Angaben eines Sprechers eine neue Gutachterin beauftragt, die den Angeklagten psychologisch untersucht hat. Das Urteil soll spätestens am 5. Oktober fallen. (dpa)

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