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Bewährungsauflage: DSDS-Star Menowin muss in den Knast

Bewährungsauflage

DSDS-Star Menowin muss in den Knast

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    Menowin Fröhlich. Bild: dpa
    Menowin Fröhlich. Bild: dpa

    DSDS-Star Menowin Fröhlich, Zweitplatzierter der diesjährigen RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS), muss wieder ins Gefängnis. Weil er seine Bewährungsauflage nicht eingehalten habe, müsse er noch 313 Tage absitzen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Darmstadt. Allerdings habe der 23-Jährige einen Antrag auf Haftaufschub gestellt, über den noch nicht entschieden sei.

    Fröhlich hätte sich dem Sprecher zufolge regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin melden müssen. Daran habe er sich nicht gehalten. Deshalb habe das Gericht beschlossen, die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu widerrufen.

    Fröhlich war wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Von dieser Strafe hatte er rund zwei Drittel abgesessen und war anschließend auf Bewährung entlassen worden.

    Derzeit ist Menowin Fröhlich in Darmstadt gemeldet, wo auch die Mutter seiner drei Kinder leben soll. Wie der Gerichtssprecher weiter erklärte, gebe es für ihn wohl gute Chancen auf einen Haftaufschub von vier Monaten.Der Grund: Der 23-Jährige wolle eine CD aufnehmen. Und dies könne dazu beitragen, dass er den Unterhalt für seine drei Kinder zahlen könne. (dpa)

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