Sieben Monate, nachdem der 31-Jährige zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden war, zog er seine Berufung gegen das Urteil zurück und muss somit die Haftstrafe antreten, wie die Staatsanwaltschaft München I am Sonntag entsprechende Medienberichte bestätigte.
Tewaag erwarte möglicherweise nur die halbe Strafe, weil er zum ersten Mal in Haft komme, hieß es. Im vergangenen Jahr hatte