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Berufung zurückgezogen: Ben Tewaag muss hinter Gitter

Berufung zurückgezogen

Ben Tewaag muss hinter Gitter

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    Benjamin Tewaag ist bei Gericht kein Unbekannter.
    Benjamin Tewaag ist bei Gericht kein Unbekannter.

    Sieben Monate, nachdem der 31-Jährige zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden war, zog er seine Berufung gegen das Urteil zurück und muss somit die Haftstrafe antreten, wie die Staatsanwaltschaft München I am Sonntag entsprechende Medienberichte bestätigte.

    Tewaag erwarte möglicherweise nur die halbe Strafe, weil er zum ersten Mal in Haft komme, hieß es. Im vergangenen Jahr hatte

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