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Berufung: Pistorius muss wieder wegen Tötung seiner Freundin vor Gericht

Berufung

Pistorius muss wieder wegen Tötung seiner Freundin vor Gericht

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    Richterin Thokozile Masipa hat eine Berufung gegen Oscar Pistorius zugelassen.
    Richterin Thokozile Masipa hat eine Berufung gegen Oscar Pistorius zugelassen. Foto: Kim Ludbrook (dpa)

    Der Prozess gegen den wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilten südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius geht in die zweite Runde. Die Richterin Thokozile Masipa gab am Mittwoch in Pretoria einem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft teilweise statt. Die Anklage will durchsetzen, dass Pistorius im Zusammenhang mit der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp wegen Mordes verurteilt wird.

    Das oberste Berufungsgericht muss nun prüfen, ob mit dem Urteil wegen Totschlags das Gesetz korrekt angewendet wurde. Masipa ließ dagegen keine Berufung gegen die fünfjährige Haftstrafe zu. Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 15 Jahre Gefängnis gefordert.

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Pistorius war Ende Oktober nach einem weltweit mit Spannung verfolgten Prozess wegen Totschlags zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er könnte bereits nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden. Der 28-Jährige hatte Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.

    Bei der Anhörung zum Berufungsantrag am Dienstag hatte Chefankläger Gerrie Nel Masipas Urteil als "schockierend unangemessen" bezeichnet. Nach südafrikanischem Recht entscheidet die Richterin selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt.

    Das Strafmaß von fünf Jahren Haft, zu dem der 28-Jährige vor sieben Wochen verurteilt wurde, kommt im Berufungsverfahren nicht auf den Prüfstand. (dpa)

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