Das Verfahren, das am Donnerstag begonnen hatte, wurde am Freitag ausgesetzt. Die Hauptversammlung wird am 26. Juni neu beginnen, erklärte die Berliner Justiz. Für die Neuverhandlung würden neue Schöffen benannt, die nun für befangen befundene Schöffin werde nicht erneut eingesetzt.
Schöffin schrieb Leserbriefe an eine Zeitung
Am Donnerstag hatte gleich zu Prozessbeginn die Verteidigung einen Antrag gestellt, eine Schöffin wegen Befangenheit abzulehnen. Sie soll sich demnach in Leserbriefen in einer Zeitung über kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund beschwert haben.
Eine Anwältin des Angeklagten verlas Auszüge aus einem Leserbrief der Schöffin an den "Tagesspiegel" anlässlich des Tods einer bekannten Berliner Jugendrichterin. Darin schrieb die Schöffin, im Umgang mit jugendlichen Straftätern mit Migrationshintergrund seien "die Verantwortlichen inkompetent und ratlos und haben Angst vor den Clans". Die Verteidigerin sagte, die Schöffin habe "gezeigt, dass sie dem Angeklagten nicht unvoreingenommen gegenüber steht". Diesem Antrag gab das Gericht am Freitag statt.
28-Jähriger hatte Passantin mit Tritt eine Betontreppe heruntergestoßen
Der 28 Jahre alte angeklagte Bulgare soll die arglose Passantin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinunter getreten haben. Der Angriff am U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hatte bundesweit Entsetzen und Empörung ausgelöst. Dem mutmaßlichen U-Bahn-Treter wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. dpa/afp/AZ