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Berlin: Illegales Autorennen auf Ku'damm: Raser schweigen vor Gericht

Berlin

Illegales Autorennen auf Ku'damm: Raser schweigen vor Gericht

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    Ein 69-Jähriger starb 2016 in Berlin, weil sein Wagen von einem Rennteilnehmer gerammt wurde. Hier der Prozessauftakt gegen die Beschuldigten bei der ersten Verhandlung.
    Ein 69-Jähriger starb 2016 in Berlin, weil sein Wagen von einem Rennteilnehmer gerammt wurde. Hier der Prozessauftakt gegen die Beschuldigten bei der ersten Verhandlung. Foto: Paul Zinken, dpa (Archiv)

    Rund zweieinhalb Jahre nach einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku'damm, bei dem ein Unbeteiligter getötet wurde, stehen zwei Raser von Dienstag an erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine Verurteilung der inzwischen 29 und 26 Jahre alte Männer wegen Mordes aufgehoben. Nun muss der Fall zum zweiten Mal verhandelt werden, jedoch von einer anderen Strafkammer.

    Vor dem Landgericht der Hauptstadt wird ihnen zur Last gelegt, in der Nacht zum 1. Februar 2016 bei dem Rennen einen unbeteiligten 69-Jährigen getötet zu haben. Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben. 

    Raser-Prozess in Berlin: Angeklagte schweigen zunächst zu Vorwürfen

    Zum Prozessauftakt am Dienstag ließen die inzwischen 29 und 26 Jahre alten Männer über ihre Anwälte erklären, sie würden sich nicht zu den Vorwürfen äußern. So war es auch im ersten Prozess. 

    Der Jüngere, ein früherer Bundeswehrsoldat, saß nun im blauen Poloshirt fast bewegungslos neben seinen Anwälten. Dem Deutschen fielen immer wieder die Augen zu. Der Ältere, der mit seinem hochmotorisierten Auto in den Wagen des Opfers gekracht war, grinste wiederholt in Richtung der Zuschauer. Der aus dem Kosovo stammende Raser, der schon mehrere Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten hat, gab sich entspannt. 

    Der Rentner starb in jener Nacht durch die Wucht des Aufpralls in seinem Auto, das noch meterweit durch die Luft flog. Laut erstem Urteil waren die Angeklagten auf dem Kurfürstendamm nahe dem KaDeWe mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde über elf Kreuzungen gebrettert und hatten mehrere rote Ampeln missachtet.

    Verteidigung stellt Befangenheitsantrag

    Das erste Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. März dieses Jahres auf. Das Berliner Landgericht hatte im Februar 2017 bundesweit das erste Mal in einem Raser-Fall lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes verhängt. Der BGH sah aber den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Angeordnet wurden eine neue Beweisaufnahme und eine rechtliche Bewertung. 

    Nun muss eine andere Kammer den Fall verhandeln. Doch noch bevor die Anklage verlesen wurde, stellte der Verteidiger des 26-Jährigen einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Peter Schuster. Auf mehr als 30 Seiten führte Anwalt Rainer Elfferding aus, dass für den Richter eine erneute Verurteilung wegen Mordes schon feststehe. Dieser versuche, die BGH-Entscheidung auszuhebeln. Das sei unverschämt, eine unverhohlene Missbilligung des BGH-Urteils.

    Der Verteidiger bezog sich auf Begründungen Schusters und zwei seiner Berufskollegen in einem Beschluss, den jüngeren Angeklagten nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Über den Befangenheitsantrag muss nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Unbeirrt setzte Schuster die Verhandlung trotz Widerspruchs des Verteidigers nach kurzer Unterbrechung fort. 

    Sohn des Opfers tritt als Nebenkläger auf

    Der Prozess war mit Spannung erwartet worden. Der Sohn des Opfers, Maximilian Warshitsky, versuchte als Nebenkläger, den Angeklagten in die Augen zu sehen. Doch sie blickten woanders hin. Wie es einem Opfer gehe, interessiere wohl nicht, sagte der 37-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. Es sei schwer, ins Gericht zu kommen. Doch er wolle den Prozess weiter verfolgen und auch künftig auf das Schicksal seines Vaters aufmerksam machen. Warshitsky warnte: Raser würden mit ihrer Selbstüberschätzung das Schicksal anderer außer Acht lassen. Die Raserei gehe weiter, sie sei Terror auf der Straße. 

    Richter Schuster kündigte in einer Erklärung auch die Prüfung an, ob eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlags in Frage komme. Darauf steht Haft nicht unter fünf Jahren. Beide Männer, die bei dem Zusammenstoß kaum verletzt wurden, sitzen weiter in U-Haft. Ihre Führerscheine waren eingezogen worden. 

    Aus der Raserei auf dem Ku'damm wurden schon andere Konsequenzen gezogen. Seit Oktober 2017 kann nun schon die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. Der Berliner Prozess sollte am Freitag fortgesetzt werden. (dpa)

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