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Berlin: "Big Maple Leaf": Die Goldmünzen-Diebe müssen in Haft

Berlin

"Big Maple Leaf": Die Goldmünzen-Diebe müssen in Haft

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    Die 100 Kilogramm schwere Goldmünze "Big Maple Leaf" wurde im März 2017 aus dem Berliner Bode-Museum gestohlen. Nun wurden drei Männer verurteilt.
    Die 100 Kilogramm schwere Goldmünze "Big Maple Leaf" wurde im März 2017 aus dem Berliner Bode-Museum gestohlen. Nun wurden drei Männer verurteilt. Foto: Marcel Mettelsiefen, dpa (Archiv)

    Die Besucherreihen sind voll, Pressevertreter drängen sich in den Saal des Berliner Landgerichts. Als die Richterin am Donnerstagmorgen das Urteil im Fall des spektakulären Goldmünzen-Diebstahls aus dem Bode-Museum verkündet, herrscht respektvolle Stille. Es geht um einen unfassbar dreisten Raubzug, bei dem der „Big Maple Leaf“ gestohlen wurde, der nur fünfmal in Kanada geprägt wurde.

    Zwei der vier jungen Beschuldigten zwischen 21 und 25 Jahren verurteilt das Landgericht wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einer Jugendhaftstrafe von viereinhalb Jahren. Ein weiterer wird zu drei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt. Ein vierter Angeklagter wird mangels Beweisen freigesprochen. Auch nach der Urteilsverkündung bleibt es ruhig, gespannt lauschen die Anwesenden der ausführlichen Erklärung der Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.

    Es war laut Urteil nicht nur ein dreister, sondern auch präzise geplanter Coup von Ahmed R., 21, und Wissam R., 23. Sie sind beide Cousins und Mitglieder eines polizeibekannten arabischen Clans. Einstieg mit Leiter in das Museum durch das einzige nicht gesicherte Fenster, Panzerglas-Vitrine zertrümmert, die 100 Kilogramm schwere Münze „Big Maple Leaf“ auf ein Rollbrett gewuchtet, durchs Fenster auf die nahen Bahngleise geworfen, mit einer Schubkarre zu einem Fluchtauto gebracht.

    Die Schuld der jungen Männer wurde durch DNA-Spuren an den Tatwerkzeugen nachgewiesen. An ihrer Kleidung, in den Wohnungen und in mehreren Autos des Clans wurden zudem Goldspäne gefunden, die von der gestohlenen Münze stammen sollen.

    „Achillesferse“ des Bode-Museums: ein Fenster

    Solche Goldspäne könnten, so die Richterin, nur bei einem Zerteilungsprozess entstehen. Das Gericht gehe daher davon aus, dass die Diebe die Goldmünze zerteilt, geschmolzen und verkauft oder versteckt haben. Ahmed R. und Wissam R. wurden deshalb auch dazu verurteilt, den reinen Goldwert in Höhe von 3,3 Millionen Euro komplett zu ersetzen. Das Diebesgut ist bisher nicht wieder aufgetaucht. Der dritte Verurteilte, Denis W., 21, damals Wachmann im Bode-Museum, versorgte die Täter laut

    Die Richterin betont, ohne ihn hätten sie nicht wissen können, wo die „Achillesferse“ des Museums lag: das einzige Fenster, an dem die Alarmanlage defekt war. Denis W. habe den Riegel am Fenster absichtlich offen stehengelassen. Er verriet sich durch DNA-Spuren. Der Wachmann muss zusätzlich zu seiner Haftstrafe 100.000 Euro zahlen. Die Ermittler vermuten, dass dies die Höhe seines Beuteanteils war.

    Zum Tatzeitpunkt waren die Verurteilten nach Ansicht des Gerichts Heranwachsende, deshalb wurde das Jugendstrafrecht angewendet. Gleichzeitig stellen die Richter eine Schwere der Schuld fest. „Welcher Einbruchdiebstahl könnte gravierender sein als dieser?“, fragt die

    Verurteilte konnten Gerichtssaal nach Urteilsverkündung verlassen

    Mitglieder der Großfamilie von Ahmed R. und Wissam R. sind wiederholt durch Straftaten auffällig geworden. Der Vorsitzende der Berliner Gewerkschaft der Polizei, Norbert Cioma, kritisierte das Urteil auch vor diesem Hintergrund als zu milde. „Leider hat es das Landgericht verpasst, eine klare Botschaft auszusenden“, erklärte er. Diese „mittleren Haftstrafen“ nähmen die Täter angesichts der Millionenbeute und „dem Respekt durch diesen Coup“ gerne mit. Das Urteil habe „einmal mehr vor Augen geführt, dass die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität nicht ausreichen“, meinte er.

    Die Verurteilten konnten den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung erst einmal wieder verlassen. Das Gericht sah bei allen drei Verurteilten keine Fluchtgefahr und erließ keinen Haftbefehl. Im Gegenteil, ihnen wurde gar noch Wohlverhalten bescheinigt: Während des langen Verfahrens seien die Angeklagten pünktlich und zuverlässig gewesen und hätten keinen Anlass zu der Annahme gegeben, dass sie sich der Strafvollstreckung entziehen werden, hieß es vor Gericht.

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