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Berlin: 24-Jähriger wegen ICE-Entführung und Erpressung Gaucks vor Gericht

Berlin

24-Jähriger wegen ICE-Entführung und Erpressung Gaucks vor Gericht

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    Vor Gericht verantworten muss sich ein 24-Jähriger, weil er im November vergangenen Jahres einen ICE entführt und Bundespräsident Gauck erpresst hatte.
    Vor Gericht verantworten muss sich ein 24-Jähriger, weil er im November vergangenen Jahres einen ICE entführt und Bundespräsident Gauck erpresst hatte. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv (dpa)

    Wegen der Entführung eines ICE muss sich seit Freitag ein 24-jähriger Schwabe vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten David S. unter anderem versuchte Nötigung des Bundespräsidenten, Geiselnahme und erpresserischen Menschenraub vor. Der junge Mann räumte zu Prozessbeginn ein, den

    Angeklagter wollte Gauck, Merkel und Steinmeier erpressen

    Der streng christlich erzogene Angeklagte wollte nach eigener Aussage Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) dazu zwingen, die angebliche Anerkennung des Staates Palästina durch Großbritannien, Spanien und Schweden in einer Presseerklärung "aufs Schärfste" zu verurteilen. "Alles andere wäre Wahnsinn. Ich sage nur sechs Millionen Juden", hieß es in Anspielung auf den Holocaust weiter in einem Erpresserschreiben, das der Vorsitzende Richter Josef Hoch am Freitag vorlas.

    Zudem forderte der Angeklagte in dem Brief, den der Zugchef des gekaperten ICE telefonisch der Bahn-Leitstelle vorlesen musste, 500.000 Euro. David S. drohte am Ende des Schreibens, er habe "146 Schuss neun Millimeter" bei sich. Als der am Berliner Hauptbahnhof in Richtung Hamburg gestartete ICE auf Wunsch des Entführers im brandenburgischen Nauen zum Stehen kam, konnte er von einem Fahrgast überwältigt werden. David S. feuerte im Gerangel mit weiteren Fahrgästen noch drei Schüsse ab, es kam aber niemand zu Schaden. Kurz darauf wurde der Mann festgenommen.

    Gericht geht nicht von einer psychotischen Erkrankung aus

    Das Verfahren war vom Landgericht Potsdam an das für Staatsschutzdelikte zuständige Kammergericht Berlin überwiesen worden, weil die umfassende Aussage des Angeklagten nach Meinung des Gerichts den Verdacht der versuchten Nötigung des Bundespräsidenten und von Vertretern der Verfassungsorgane hinreichend begründeten.

    Zudem ging das Gericht anders als zunächst angenommen nicht länger von einer psychotischen Erkrankung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus. Bis zum 11. September hat das Kammergericht noch vier weitere Verhandlungstermine angesetzt. afp

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