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Corona-Regeln: Beherbergungsverbot für Corona-Hotspots: Das müssen Urlauber wissen

Corona-Regeln

Beherbergungsverbot für Corona-Hotspots: Das müssen Urlauber wissen

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    Urlaub machen und dann wegen der Corona-Regeln im Hotelzimmer in Quarantäne bleiben? Das droht Reisenden aus bestimmten Risikogebieten innerhalb Deutschlands.
    Urlaub machen und dann wegen der Corona-Regeln im Hotelzimmer in Quarantäne bleiben? Das droht Reisenden aus bestimmten Risikogebieten innerhalb Deutschlands. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Das Coronavirus hat Urlaub und Alltag vieler Deutscher in diesem Jahr mächtig durcheinandergebracht. Angesichts steigender Infektionszahlen ist bei Reisen im Herbst weiterhin Vorsicht geboten. Nicht für alle Aspekte gibt es bislang bundesweit einheitliche Regelungen. Das gilt nicht nur für Urlaub im Ausland, sondern gerade auch für innerdeutsche Regionen. Denn manche Gebiete sind stärker von Corona betroffen und wurden vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete eingestuft. Was gilt wo bei Reisen innerhalb von Deutschland? Wann müssen Reisende aus Risikogebieten in Quarantäne? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. (Hinweis: Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.)

    Welche Regionen in Deutschland gelten als Corona-Risikogebiete?

    Das Robert-Koch-Institut weist in seinen Informationen zur Verbreitung des Coronavirus stets die Städte und Landkreise als deutsche Risikogebiete aus, in denen der Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner oberhalb des Warnwerts 50 liegt. Diese Zahl zeigt die in den vergangenen sieben Tagen erfassten neuen Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner.

    Diese Kommunen sind laut RKI Risikogebiete - Stand 18. Oktober:

    Bayern

    • kreisfreie Stadt Augsburg
    • Landkreis Berchtesgadener Land
    • Landkreis Dachau
    • Landkreis Fürstenfeldbruck
    • Landkreis Landshut
    • kreisfreie Stadt Memmingen
    • Landkreis Miltenberg
    • Landkreis Mühldorf am Inn
    • kreisfreie Stadt München
    • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
    • Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
    • Landkreis Ostallgäu
    • Landkreis Rottal-Inn
    • Landkreis Regen
    • kreisfreie Stadt Rosenheim
    • Landkreis Rosenheim
    • Landkreis Schweinfurt
    • kreisfreie Stadt Schweinfurt
    • Landkreis Tirschenreuth
    • kreisfreie Stadt Weiden
    • Landkreis Weilheim-Schongau

    Baden-Württemberg

    • Landkreis Alb-Donau
    • Stadtkreis Baden-Baden
    • Landkreis Esslingen
    • Landkreis Göppingen
    • Stadtkreis Heilbronn
    • Landkreis Ludwigsburg
    • Stadtkreis Mannheim
    • Landkreis Reutlingen
    • Landkreis Schwäbisch Hall
    • Landkreis Schwarzwald-Baar
    • Stadtkreis Stuttgart
    • Landkreis Tübingen
    • Stadtkreis Ulm

    Berliner Bezirke

    • Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
    • Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
    • Berlin Mitte
    • Berlin Neukölln
    • Berlin Reinickendorf
    • Berlin Spandau
    • Berlin Steglitz-Zehlendorf
    • Berlin Tempelhof-Schöneberg

    Bremen

    • kreisfreie Stadt Bremen

    Hessen

    • Landkreis Bergstraße
    • kreisfreie Stadt Darmstadt
    • kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
    • Kreis Groß-Gerau
    • Hochtaunuskreis
    • Main-Taunus-Kreis
    • kreisfreie Stadt Kassel
    • kreisfreie Stadt Offenbach am Main
    • Landkreis Offenbach
    • kreisfreie Stadt Wiesbaden

    Niedersachsen

    • Landkreis Grafschaft Bentheim
    • Landkreis Cloppenburg
    • kreisfreie Stadt Delmenhorst
    • Landkreis Emsland
    • Landkreis Northeim
    • Landkreis Oldenburg
    • Landkreis Vechta

    Nordrhein-Westfalen

    • Städteregion Kreis Aachen
    • Kreis Düren
    • kreisfreie Stadt Bielefeld
    • kreisfreie Stadt Bochum
    • kreisfreie Stadt Dortmund
    • kreisfreie Stadt Duisburg
    • kreisfreie Stadt Düsseldorf
    • kreisfreie Stadt Essen
    • kreisfreie Stadt Gelsenkirchen
    • kreisfreie Stadt Hagen
    • kreisfreie Stadt Hamm
    • kreisfreie Stadt Herne
    • kreisfreie Stadt Köln
    • kreisfreie Stadt Leverkusen
    • Kreis Mettmann
    • kreisefreie Stadt Mülheim an der Ruhr
    • Kreis Olpe
    • Kreis Recklinghausen
    • kreisfreie Stadt Remscheid
    • kreisfreie Stadt Solingen
    • Kreis Unna
    • Kreis Warendorf
    • kreisfreie Stadt Wuppertal

    Thüringen

    • Landkreis Eichsfeld
    • Landkreis Sömmerda

    Rheinland-Pfalz

    • Landkreis Birkenfeld
    • Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • kreisfreie Stadt Mainz
    • Landkreis Vulkaneifel

    Sachsen

    • Erzgebirgskreis

    Saarland

    • Landkreis Merzig-Wadern
    • Landkreis St. Wendel
    • Landkreis Neunkirchen
    • Landkreis Regionalverband Saarbrücken

    Thüringen

    • Landkreis Eichsfeld
    • Landkreis Sömmerda

    Hinweis: Die Daten des RKI werden um 0 Uhr übermittelt und sind daher nicht immer tagesaktuell.

    Können Reisende aus deutschen Corona-Hotspots überhaupt in Deutschland Urlaub machen?

    Eine Mehrheit der Bundesländer hat am Mittwoch, 7. Oktober, ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen vereinbart - allerdings ist das Verbot noch nicht überall in den betroffenen Ländern in Kraft getreten und teils auch schon wieder gekippt worden. So hat etwa die Regierung in Sachsen angekündigt, ab Samstag, 17. Oktober, das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten wieder aufzuheben. In Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof das Beherbergungsverbot am 15. Oktober vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt - hier können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.  In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für rechtswidrig. Auch das Saarland strich das Beherbergungsverbot. Von diesem Freitag an (16. Oktober) entfällt dort für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen

    Im Zweifel sollten sich Reisende stets unmittelbar vor Reiseantritt noch einmal bei ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Unterkunft nach den aktuell gültigen Regeln erkundigen.

    Übernachtungsverbot: Wer aus einem deutschen Risikogebiet stammt oder von dort weiterreist, darf in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten. Das hat die Mehrheit der Bundesländer am Freitag beschlossen. Nordrhein-Westfalen wiederum lehnt das Verbot zwar nicht ab, wendet es aktuell aber auch nicht an.

    Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Thüringen machte deutlich, dass es ein Beherbergungsverbot nicht mittragen wolle, Berlin will zumindest nicht sofort einsteigen. Bremen will noch prüfen, in Niedersachsen hat am Donnerstag, 15. Oktober das Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Mecklenburg-Vorpommern will bei noch strengeren Quarantäneregeln bleiben.

    In Bayern gilt das Übernachtungsverbot bereits seit Donnerstag, 8. Oktober. Ministerpräsident Markus Söder erklärte, dies bedeute "eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen". Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Für private Übernachtungen etwa bei Freunden oder Verwandten gibt es in Bayern keine Beschränkungen. Und es gibt auch keinerlei Einreiseverbote.

    Ausnahme vom Übernachtungsverbot: Für die Bundesländer, die künftig die Beherbergung von Menschen aus Risikogebieten verbieten, gilt laut dem Beschluss von Bund und Ländern folgende Regelung: Eine Übernachtung ist nur dann möglich, wenn die entsprechenden Personen einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein, heißt es dort.

    Quarantäne, Test und Co: Welche weiteren Regelungen gibt es?

    Mecklenburg-Vorpommern: Das Bundesland beteiligt sich nicht an dem generellen Übernachtungsverbot für Menschen aus Risikogebieten. Allerdings galt schon vor der Konferenz zwischen Bund und Ländern folgende Regelung: Betroffene Personen dürfen nur einreisen, wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen. Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das Gesundheitsamt vor Ort verkürzt werden, wenn ein weiterer Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

    Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen: In diesen Bundesländern gilt aktuell weder ein Beherbergungsverbot noch eine Quarantänepflicht.

    Bekomme ich Geld zurück, wenn ich nicht reisen darf, weil ich aus einem Hotspot komme?

    Bei der Frage nach einer kostenlosen Stornierung der Unterkunft kommt es stets auf die genaue Corona-Regelung an. Falls es sich um Gäste aus Risikogebieten handelt, ist die Reise schlicht nicht möglich. Der Mietvertrag ist damit beendet, das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.

    Anders ist die Lage, wenn nur eine Quarantäne-Regelung besteht, wie konkret in Mecklenburg-Vorpommern. Dann ist es dem Gast theoretisch möglich, seine Reise anzutreten. Falls es keine Möglichkeit der kostenfreien Stornierung mehr gibt, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung. (mit dpa)

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