Der Anwalt des Kinoschützen James Holmes, der bei einer Filmpremiere in Aurora in den USA zwölf Menschen erschoss, hat bei der jüngsten Anhörung in Centennial seine Strategie offenbart. Demnach zeichnet er seinen Mandanten als schizophren und psychisch krank. Offenbar will er damit Strafmilderung wegen Unzurechnungsfähigkeit erreichen. Das könnte bedeuten, das Holmes der drohenden Todesstrafe entgeht.
Anklage gegen Kino-Attentäter Holmes
Amerikanischen Medienberichten zufolge forderte Anwalt Dan King bei der Anhörung am Donnerstag, dass ihm alle Berichte und Fotos vom Tatort sowie sonstige Beweismittel übergeben werden: "Erst wenn wir alle Informationen haben, können wir über die psychische Erkrankung von Herrn Holmes sprechen." Die Verteidigung monierte, ihr würde der rasche und volle Zugang zu wichtigen Unterlagen verweigert.
Verteidiger bezeichnet Holmes mehrfach als psychisch krank
Im Verlauf der Anhörung bezeichnete King seinen Mandanten zwei weitere Male als "psychisch krank". Dies ließ Beobachter vermuten, dass der Anwalt den 24-Jährigen womöglich für unzurechnungsfähig erklären lassen will. Holmes soll in der Nacht zum 20. Juli in einem Kino in Aurora nahe Denver im US-Bundesstaat Colorado während der Premiere des neuen "Batman"-Films zwölf Menschen erschossen und 58 weitere verletzt haben. Der Student ist wegen Mordes angeklagt.
Kino-Killer ging schon früher zur Psychiaterin
Holmes war bei einer Psychiaterin, die auf Schizophrenie und andere psychische Erkrankungen spezialisiert ist, in Behandlung. Sie soll bereits Wochen vor der Tat vor ihrem Patienten gewarnt haben. Amerikanischen Medienberichten zufolge handelt es sich dabei um Universitäts-Psychiaterin Lynne Fenton. Sie habe bereits vor Wochen die University of Colorado vor einem potentiellen Amoklauf des ehemaligen Doktoranden Holmes gewarnt. Die Universitätsleitung nahm zu den Vorwürfen keine Stellung, da Aussagen gegenüber Medien zu dem Fall gerichtlich verboten seien.
Die Verteidigung habe Fenton nun um Hilfe bei dem Prozess gebeten. Fest steht somit, dass die psychische Verfassung des Kino-Schützens im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen wird. Dies offenbart unter anderem der Streit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft über den Einblick in die Beweismittel. Denn genau dies sei laut Verteidigung nötig, um den Gesundheitszustand des Mandanten voll einschätzen zu können.
Die Ermittler haben bislang 2677 Seiten Beweismaterial zusammengetragen. Vor Gericht diskutierten Anklage und Verteidigung am Donnerstag auch darüber, ob die richterliche Anordnung zur Geheimhaltung der Ermittlungsakten aufrecht erhalten werden soll. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dies diene ihren Ermittlungen. Die Verteidigung erklärte, auch ihr Mandant profitiere von der Nichtveröffentlichung, da sie seine Chancen auf einen fairen Prozess erhöhe. mit dpa