Die Lokführer starten den nächsten Bahn-Streik in Deutschland. Ab Dienstag, 15 Uhr, beginnt der Streik im Güterverkehr, ab Mittwoch soll dann auch der Personenverkehr zum Erliegen gebracht werden. Was Sie zum Streik wissen müssen:
Wann wird bei der Bahn gestreikt?
Der Personenverkehr soll laut GDL von Mittwoch, 22. April, 2 Uhr, bis Donnerstag, 21 Uhr, bestreikt werden. Verspätungen wird es vermutlich auch noch in den Stunden danach geben. Der Güterverkehr wird bereits ab Dienstag bestreikt. Auch da kann es schon zu Verspätungen im Personenverkehr kommen.
Gibt es einen Ersatzfahrplan?
Ja, die Deutsche Bahn erstellt für Mittwoch und Donnerstag einen Ersatzfahrplan. Ab heute, Dienstag, 12 Uhr wird der Ersatzfahrplan für Mittwoch über die Auskunftssysteme abrufbar sein. Im Laufe des Nachmittags folgt der Ersatzfahrplan für Donnerstag.
Wo erfahre ich, ob mein Zug morgen fährt oder ausfällt?
Hotline: Die Nummer der Bahn-Servicehotline lautet: 0180 6 99 66 33 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf). Es gibt auch eine kostenlose Infoline unter 08000 99 66 33.
Liveauskunft: Die Bahn informiert über www.bahn.de/aktuell über den Streik und mögliche Ersatzfahrten. Unter bahn.de/liveauskunft finden Fahrgäste - auch ohne Streiks - Auskunft darüber, welche Züge wann abfahren.
App: Auf dem Smartphone sind die Angaben mit der App DB Navigator oder unter m.bahn.de zu finden.
Kann ich auf einen anderen Zug umsteigen, wenn mein Zug nicht fährt?
Falls der Zug ausfällt, kann man in einen anderen Zug einsteigen, auch wenn er teurer und schneller ist. Denn nach Auskunft der Bahn dürfen Reisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Zug wegen Bahn-Streik ausfällt?
Erstattung bei Zugausfall: Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Fahrgäste, die ihre Reise nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen.
Erstattung bei Verspätung: Generell gilt die Regel, dass Fahrgäste einen Teil des Ticketpreises zurückbekommen, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn kann in so einem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11).
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.
Was passiert, wenn ich nicht mehr an mein Ziel komme?
Wenn der Streik dazu beiträgt, dass ein Fahrgast sein Ziel nicht mehr am gleichen Tag erreichen kann, muss die Bahn ihn mit dem Bus oder dem Taxi zum Ziel bringen. Das sehen die Fahrgastrechte der Bahn vor. Allerdings wird der Taxipreis nur bis zu einer Höhe von 80 Euro erstattet. Ist die Strecke zu weit, kann man auch vor Ort übernachten. Dann trägt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung in "angemessener" Höhe.
Erstattet die Bahn ein Flugticket?
Nein. Wenn ein Fahrgast seinen Flieger verpasst, weil die Lokführer streiken, kommt die Bahn nicht für die Kosten des Flugtickets oder eines neunen Flugtickets auf. Auch wenn jemand ein Konzert verpasst, gibt es keine Erstattung von der Bahn.
Bahn-Streik: Gibt es ein Formular oder einen Musterbrief für die Erstattung?
Antrag: Das Fahrgastrechte-Formular gibt es auf der Webseite der Bahn im pdf-Format zum Ausdrucken. Alternativ kann man sich auch bei den DB-Reisezentren in den Bahnhöfen melden. AZ