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BGH-Urteil: Eltern müssen 4100 Euro für zehn Tage Kita zahlen

BGH-Urteil

Eltern müssen 4100 Euro für zehn Tage Kita zahlen

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    Vor dem Urteil: Fabian Z., Kläger im Streit zwischen ihm und einer Krippe um die Kündigung eines Kita-Vertrags, steht mit seiner Anwältin Sabine Richly vor dem BGH in Karlsruhe.
    Vor dem Urteil: Fabian Z., Kläger im Streit zwischen ihm und einer Krippe um die Kündigung eines Kita-Vertrags, steht mit seiner Anwältin Sabine Richly vor dem BGH in Karlsruhe. Foto: Uli Deck, dpa

    Ganz sicher werden seine Eltern Paul eines Tages erzählen, dass sein Fall einst den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte. Denn Paul gefiel es mit seinen 18 Monaten nicht so recht in der neuen Kita. Und damit fing der ganze Ärger überhaupt an.

    "Meine Frau hatte nach den ersten Tagen ein schlechtes Gefühl", erinnert sich Pauls Vater Fabian Z. Der 38-Jährige will seinen vollen Namen nicht in allen Medien lesen. Aber dass möglichst viele andere Eltern erfahren, was ihm passiert ist, das ist ihm wichtig.

    Denn als er im September 2013 nach zehn Tagen das Gespräch mit der Leitung der privaten Einrichtung am Stadtrand von München suchte, drohte die laut Fabian Z. mit "erheblichen Kosten", sollte Paul nicht mehr in die Kita kommen. "Was für mich dazu geführt hat, dass ich ihn direkt rausgenommen habe", sagt Z. - von jemandem, der sich so verhalte, habe er seinen Sohn nicht mehr betreuen lassen wollen.

    Verträge sind kein Einzelfall

    So einfach ging es allerdings nicht. Denn Z. hatte mit der Kita einen Vertrag abgeschlossen, der zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende vorsah, und dazu 1000 Euro Kaution hinterlegt. Die Krippe weigerte sich nicht nur, ihm das Geld zurückzuzahlen. Sie wollte für die vollen drei Monate den Elternbeitrag sowie die Verpflegungspauschale und außerdem Schadenersatz für entgangene Fördermittel - insgesamt 4100 Euro. "Das erschien mir dann doch ein bisschen viel für die zehn Tage", sagt der Vater heute. Er zog vor Gericht.

    Verträge wie der, den Fabian Z. unterzeichnete, sind laut seiner Anwältin Sabine Richly kein Einzelfall. "Je härter der Markt umkämpft ist, desto harscher werden die Bedingungen", sagt sie. Die Eltern in München hätten ihre Not, für die Rückkehr in den Job rechtzeitig einen Kitaplatz zu finden. Einige private Träger nutzten das aus.

    Das zuständige Referat der Landeshauptstadt will das nicht kommentieren. Privatrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Trägern seien nicht Teil der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. In Hamburg sind den Behörden keine Kitas bekannt, die für den Platz eine Kaution verlangen - wohl aber in Berlin. "Da sind sicher auch schwarze Schafe dabei", sagt der Sprecher der Senatsverwaltung, Ilja Koschembar. "Wir gehen solchen Fällen immer nach."

    Kita-Kautionen künftig nicht mehr erlaubt

    In Zukunft sind Kita-Kautionen in Deutschland nicht mehr erlaubt. In ihrem Urteil von Donnerstag erklären die Karlsruher Richter solche Klauseln in Kita-Verträgen für unwirksam, genauso die Forderung nach Schadenersatz. Für Fabian Z. ist die Entscheidung trotzdem nur ein halber Sieg: Gegen die vereinbarte Kündigungsfrist hat der zuständige Senat nichts einzuwenden - auch in der Eingewöhnungszeit müssen Eltern nicht sofort aus dem Vertrag herauskommen, sagen die

    Der Vater muss der Kita also zumindest die Beiträge für September, Oktober und November zahlen, außerdem die Verpflegungspauschale für den angefangenen Monat. 1410 Euro insgesamt (Az. III ZR 126/15). So hatte es im Sommer 2014 auch schon das Amtsgericht München entschieden.

    Den langen Rechtsstreit ist ihm das Urteil trotzdem wert, schon allein weil die Kautionen und der Schadenersatz für alle Zeit vom Tisch sind: "Jetzt kann keine Kita mehr ankommen und Eltern erpressen mit solchen Geschichten. Und vor allen Dingen ist jetzt Klarheit da."

    Für Paul fand sich damals zum Glück nach einem Monat ein neuer Kitaplatz. Inzwischen geht er in den Kindergarten for Größere - und das gerne. dpa

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