Geklagt hat eine Radfahrerin aus Schleswig-Holstein, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin, die am Straßenrand geparkt hatte, öffnete die Autotür vor der sich nähernden Radfahrerin. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin nun Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Schleswig Holstein sprach ihr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld zu, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten. Der BGH urteilte, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann einen vollen Schadensersatzanspruch haben, wenn sie ohne Helm unterwegs sind. dpa/AZ