Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Dieser Spruch gilt für Schwiegereltern nicht zwingend bei einer Scheidung ihres Kindes: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können sie Geschenke unter Umständen vom Ex-Schwiegerkind zurückfordern. Das gilt auch für ein so großes Geschenk wie ein Haus. (Az.: XII ZB 181/13)
Eltern können selbst Häuser vom Ex-Schwiegerkind zurückfordern
In dem Fall hatte ein Vater seiner Tochter und deren Mann 1993 je zur Hälfte ein Haus geschenkt. Als sich das Paar scheiden ließ, wollte der Vater 2010 eine Haushälfte von seinem Ex-Schwiegersohn zurückhaben. Dieser wollte seinen Hausanteil jedoch lieber verkaufen.
Eltern müssen das Schwiegerkind jedoch finanziell entschädigen
Der BGH gab dem Schwiegervater recht: Solche Schenkungen könnten rückabgewickelt werden, hieß es am Donnerstag. Voraussetzung ist demnach, dass die Eltern erkennbar auch das eigene Kind bereichern wollten und dass für sie der Verlust des Geschenks nach Scheidung der Kinder unzumutbar sei. Der Schwiegervater kann demnach die Haushälfte zurückverlangen, muss aber seinen Ex-Schwiegersohn für dessen finanziellen Verlust entschädigen. dpa