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Augsburg: Angeblicher Kuss beim Vorstellungsgespräch

Augsburg

Angeblicher Kuss beim Vorstellungsgespräch

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    Zum Arbeitsvertrag kam es zwischen einem Metzgermeister und einer potenziellen Angestellten nicht - jedoch zur Gerichtsverhandlung.
    Zum Arbeitsvertrag kam es zwischen einem Metzgermeister und einer potenziellen Angestellten nicht - jedoch zur Gerichtsverhandlung. Foto: ah_fo_pe_cr_/rk

    Dieses Vorstellungsgespräch endete für einen Metzgermeister aus Augsburg auf der Anklagebank: Während des Gesprächs soll er eine junge Bewerberin geküsst haben. Doch es stand Aussage gegen Aussage.

    Wie das Augsburger Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, hatte sich eine 21-Jährige bei dem Metzgermeister um eine Anstellung im Verkauf beworben - und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieses sei laut Aussage des Metzgermeisters auch sehr gut verlaufen. Doch dann soll der Mann mehrmals das Gesicht der jungen Frau mit beiden Händen festgehalten und sie schließlich auf den Mund geküsst haben, sagt zumindest die Bewerberin. Sie erstattete Anzeige.

    Vor dem Augsburger Amtsgericht stand dann Aussage gegen Aussage: Der Metzgermeister bestritt, die Frau geküsst zu haben. Er habe ihr vor lauter Euphorie über das positive Gespräch lediglich mit der Hand über ihre Wange gestrichen. Auch zwei frühere Beschäftigte des Angeklagten konnten von keinen besonderen Vorfällen während ihrer Arbeitszeit berichten. Das Gericht sprach den Angeklagten schließlich frei.

    Angeklagt war der Metzgermeister übrigens nicht etwa wegen sexueller Belästigung, sondern wegen Beleidigung. Da ein Kuss in der Regel nicht unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung fällt, wird er von vielen Gerichten als Beleidigung bewertet. Von Stephanie Kundinger

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