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"Atemlos" im Wahlkampf: Helene Fischer gewinnt Rechtsstreit gegen NPD

"Atemlos" im Wahlkampf

Helene Fischer gewinnt Rechtsstreit gegen NPD

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    Helene Fischer will nicht, dass die NPD ihren Hit "Atemlos" im Wahlkampf verwendet.
    Helene Fischer will nicht, dass die NPD ihren Hit "Atemlos" im Wahlkampf verwendet. Foto: Daniel Reinhardt

    Das ist Helene Fischer

    Helene Fischer wird am 5. August 1984 als zweites Kind des russlanddeutschen Ehepaars Maria und Peter Fischer in Krasnojarsk in Sibirien geboren. Der Vater ist Sportlehrer, die Mutter Ingenieurin.

    1988 wandert sie mit ihren Eltern und ihrer Schwester nach Wöllstein (Rheinland-Pfalz) aus.

    In Wörrstadt besucht sie die Realschule und nimmt an Theater-AGs und Musicalkursen teil.

    Nach dem Schulabschluss absolviert sie an der Stage & Musical School in Frankfurt am Main eine dreijährige Ausbildung.

    Sie tritt am Staatstheater Darmstadt in der Rocky Horror Show auf sowie im Volkstheater Frankfurt in der Schlagerrevue Fifty-Fifty und dem Musical Anatevka.

    Ihre Fernsehpremiere feiert die Sängerin am 14. Mai 2005 im Ersten im "Hochzeitsfest der Volksmusik".

    Am 3. Februar 2006 erscheint ihr erstes Album "Von hier bis unendlich".

    Weitere Alben von Helene Fischer sind: "So nah wie du" (2007), "Zaubermond" (2008), "So wie ich bin" (2009), "Für einen Tag" (2011), Farbenspiel (2013) und Weihnachten (2015)

    Die Künstlerin hat bereits zahlreiche Preise gewonnen, zum Beispiel den Bambi, die Goldene Kamera und den Romy-Award. Schon mehrmals bekommen hat sie den Echo Pop, die Goldene Henne und und die Krone der Volksmusik.

    Seit Mai 2008 ist Helene Fischer mit dem Schlager-Star Florian Silbereisen liiert.

    Seit 2011 hat sie ihre eigene Fernseh-Show, die "Helene Fischer Show", bei der sie tanzt, singt und moderiert. Die Sendung wird einmal im Jahr an Weihnachten ausgestrahlt.

    2011 steht sie mit ihrem fünften Album "Für einen Tag" erstmals auf Platz 1 der Hitparaden.

    "Atemlos" ist das meistverkaufte Lied des Jahres 2014 in Deutschland.

    Die Sängerin Helene Fischer hat sich laut einem Bericht des Magazins Spiegel in einem Rechtsstreit gegen die rechtsextreme NPD durchgesetzt. Dem Magazin zufolge entschied das Thüringische Oberlandesgericht, Fischer müsse nicht hinnehmen, dass die

    Ruf der Sängerin könnte Schaden nehmen

    Es sei nicht auszuschließen, dass dadurch der Ruf der Sängerin beschädigt werden könne, wenn sich ein Durchschnittsbeobachter deswegen frage, ob sie denn etwas mit der NPD zu tun habe.

    Die NPD hatte das Lied auf Veranstaltungen im thüringischen Landtagswahlkampf 2014 gespielt. Fischer hatte dagegen zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dann aber auf Antrag der NPD wieder aufgehoben wurde. Dagegen hatte die Sängerin Berufung eingelegt. AFP

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