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Anklage gegegen Utöya-Massenmörder: Attentäter Anders Breivik legt Wert auf Strafmündigkeit

Anklage gegegen Utöya-Massenmörder

Attentäter Anders Breivik legt Wert auf Strafmündigkeit

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    Massenmörder Anders Breivik: Er muss sich vor Gericht wegen Terrorismus verantworten.
    Massenmörder Anders Breivik: Er muss sich vor Gericht wegen Terrorismus verantworten. Foto: dpa

    Eine eventuelle Unzurechnungsfähigkeit empfindet der Massenmörder Anders Behring Breivik als beleidigend und enttäuschend. Ganz im Gegenteil: Der Norweger besteht sogar darauf, 77 Menschen bei klarem Verstand getötet zu haben: Der norwegische Attentäter Breivik will nach Angaben seines Anwalts nicht als unzurechnungsfähig eingestuft werden. Damit wird er - sollte dem der Staatsanwalt zustimmen - mit der vollen Konsequenz seiner taten rechnen. Die Anklageschrift, die sich mit den 77 Morden befasst, ist 19 Seiten lang.

    Anders Breivik enttäuscht über Einschätzung der Staatsanwaltschaft

    Der Anwalt Geir Lippestad sagte einem Fernsehsender am Mittwoch, sein Mandant sei "enttäuscht" über die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die ihn als unzurechnungsfähig ansehe und in eine psychiatische Klinik sperren wolle. "Er hält sich für straffähig", sagte Lippestad. Zuvor hatte die

    In der am Mittwoch erhobenen 19 Seiten langen Anklage heißt es, dass Behring Breivik "extrem schwere Verbrechen begangen hat in einem Ausmaß, das unser Land in modernen Zeiten noch nicht erlebt hat". Die Staatsanwaltschaft bereitet sich nach eigenen Angaben derzeit darauf vor, den Prozess unter der Prämisse zu führen, dass der Angeklagte unzurechnungsfähig sei.

    Breivik drohen 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

    Die Anklagepunkte könnten auf eine Verurteilung zu 21 Jahren Gefängnis hinauslaufen, die Höchststrafe in Norwegen. Daran anschließen könnte sich eine "Verwahrung", die bei fortgesetzter Einstufung des Inhaftierten als gefährlich immer wieder verlängert werden kann. Voraussetzung für eine Gefängnisstrafe ist, dass das Gericht den Angeklagten als zurechnungsfähig einstuft.

    Allerdings behielt sich die Anklage ausdrücklich vor, diese Einschätzung zu revidieren, sollten vor oder während des Prozesses Dinge ans Licht kommen, die doch die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten nahelegen. Letztlich muss am Ende das Gericht entscheiden, ob Behring Breivik zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann. Am 10. April sollen Experten ein neues Gutachten vorlegen, in dem sie eine Einschätzung von Behring Breiviks Geisteszustand abgeben. Der Prozess beginnt am 16. April.

    Breivik befand sich auf einem Kreuzzug

    Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben auf einem Kreuzzug gegen eine multikulturelle Gesellschaft und die "muslimische Invasion" in Europa war, hatte am 22. Juli im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer, hauptsächlich Teenager. Breivik hat sich vor und nach dem Amoklauf regelrecht inszeniert: Anhörungen vor den Richtern nutzte er, um sich im Scheinwerferlicht zu positionieren und sein Gedankengut weiter zu verbreiten.

    Seine Taten, die weltweit pures Entsetzen auslöste, scheint auch Bewunderer zu finden: Ursprünglich sollte ein Laden der Bekleidungsmarke "Thor Steinar" in Chemnitz nach dem Massenmörder benannt werden. Nach massiven Protesten wurde die Thor-Steinar-Filiale allerdings umbenannt. AZ, afp

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