Es gibt nur wenige Kriminalfälle, in denen die öffentliche Meinung so sehr schwankt wie beim Verbrechen an Maddie McCann. Bangten und weinten die Menschen im Mai 2007 noch mit Maddies Eltern Kate und Gerry McCann um die Dreijährige, wurde das Ärztepaar später mit einem Verdacht belegt, den Boulevardmedien in größtmöglichen Lettern druckten: Die McCanns hätten ihr eigenes Kind verschwinden lassen. Auch Qualitätsmedien griffen die These auf, schließlich hatte die portugiesische Polizei, eine seriöse Quelle, sie in die Welt gesetzt. Jetzt könnte alles anders sein: Tatverdächtig ist der 43-jährige Christian B., vorbestraft auch wegen sexuellen Missbrauchs. Die Gerüchte über Kate und Gerry McCann macht das nicht vergessen, in Archiven und im Internet gären sie weiter.
Journalistik-Professor zum Fall Maddie: „Schlimmste Grenzüberschreitung“
Klaus Meier, Journalistik-Professor und Experte für Medienethik an der Universität Eichstätt, sieht in der Berichterstattung mehrere journalistische Grenzen überschritten: „Nach meiner Beobachtung ist das, was den Eltern von Maddie McCann angetan wurde, die schlimmste und massivste Grenzüberschreitung“, erklärt Meier. „Das war beispiellos: Der Respekt vor ihrem Leid war nicht mehr da, die Unschuldsvermutung aufgehoben. So etwas ist nicht rückholbar und schädigt die Eltern über ihr eigentliches Leid hinaus.“ Gerade bei Boulevardmedien herrsche „eine riesengroße Anfälligkeit für Grenzüberschreitungen bei Verbrechen“. Er nimmt auch die Leser in die Verantwortung: „Natürlich sind sie mitverantwortlich für die fragwürdige Berichterstattung über Verbrechen: Die journalistische Kost, die gefragt ist, wird dem Leser auch vorgesetzt.“
Die Details zu Maddies Verschwinden haben sich ins kollektive Gedächtnis eingeprägt. Das leere Bett in der Ferienwohnung. Das offene Fenster. Die Eltern, die ihre Kinder allein schlafen ließen und mit Freunden Essen gingen: Stoff, der Schlagzeilen schafft – auch solche, die im schlechtesten Fall beeinflusst sind von unseriösen Quellen oder vom subjektiven Blick des Schreibers.
Unschuldsvermutung muss auch im Fall Maddie gelten
Letzteres muss keine Absicht sein. Der Wunsch, einen Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen, teilt jeder zu Mitgefühl fähige Mensch – auch Journalisten. Nur dürfen sie ihren Blick davon nicht verschleiern lassen und Fakten ignorieren. Für Boulevardmedien aber ist es kalkuliertes Geschäft, die Leser emotional zu packen, auch wenn die Quellenlage unübersichtlich ist. Journalistik-Professor Meier nennt ein Beispiel: „Vier Monate nach der Tat behauptete ein portugiesisches Medium, Gerry McCann sei nicht Maddies Vater. In der Bild-Zeitung wurde daraus die Schlagzeile: ,Gerry McCann nicht der Vater von Maddie!‘ – und die portugiesische Zeitung diente als nicht hinterfragte, glaubwürdige Quelle.“
Wie müsste eine ethisch einwandfreie Berichterstattung aussehen? Der Experte verweist auf den Pressekodex, der Richtlinien für die journalistische Arbeit definiert. Die Unschuldsvermutung wahren, Respekt vor dem Leid der Opfer zeigen. Abseits dieses „Grundgesetzes“ muss jeder Journalist sich regelmäßig eines in Erinnerung rufen: auch noch so plausible Indizienketten kritisch zu beleuchten.
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