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Amoklauf in Winnenden: Vater des Todesschützen bekommt eineinhalb Jahre auf Bewährung

Amoklauf in Winnenden

Vater des Todesschützen bekommt eineinhalb Jahre auf Bewährung

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    Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor dem Autohaus in Wendlingen.
    Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor dem Autohaus in Wendlingen. Foto: Ronald Wittek/Archiv dpa

    Die Strafe lag damit leicht unter dem Urteil des ersten Verfahrens. Die Stuttgarter Kammer sprach den 54-Jährigen am Freitag erneut der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.

    Waffe des Amoklaufs lag im Kleiderschrank

    Der angeklagte Vater des Amokläufers hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss.

    Chronologie: Amokläufe in Schulen

    Dezember 2012 - 27 Tote: Ein Amokläufer erschießt an einer Grundschule in Newtown 20 Kinder, sechs Erwachsene und richtet sich anschließend selbst. Unter den Toten ist seine Mutter. Die meisten Opfer waren erst zwischen fünf und zehn Jahre alt.

    April 2012 - 7 Tote: An einem christlichen Privatcollege in Oakland (US-Staat Kalifornien) erschießt ein ehemaliger Student sieben Menschen. Dann stellt er sich der Polizei. Grund für die Tat: Wut auf seine Mitschüler und eine Angestellte.

    April 2011 - 13 Tote: In der brasilianischen Metropole Rio de Janeiro ermordet ein offenbar geistig verwirrter 23-Jähriger zwölf Schüler und tötet sich dann selbst. Für seine Beerdigung hat er zuvor genaue Anweisungen verfasst.

    März 2010 - 8 Tote: Ein ehemaliger Arzt ersticht acht Kinder an einer chinesischen Grundschule in der Provinz Fujian. Der psychisch gestörte Mann hatte zuvor seinen Arbeitsplatz verloren.

    März 2009 - 16 Tote: In seiner früheren Realschule in Winnenden bei Stuttgart und auf der Flucht erschießt ein 17-Jähriger 15 Menschen und sich selbst. Die Waffe hat er seinem Vater entwendet, einem Sportschützen.

    September 2008 - 11 Tote: Ein Amokläufer stürmt in der westfinnischen Kleinstadt Kauhajoki in eine Berufsschule. Er tötet neun Mitschüler sowie einen Lehrer. Danach legt der 22-jährige Waffennarr Feuer und erschießt sich. Er hatte die Tat im Internet angekündigt.

    November 2007 - 9 Tote: Ein 18 Jahre alter Abiturient erschießt in einem Schulzentrum der finnischen Ortschaft Tuusula sechs Mitschüler, eine Krankenschwester und die Schulleiterin. Dann tötet er sich mit einem Kopfschuss.

    21. März 2005 - 10 Tote: In einem Indianerreservat im US-Bundesstaat Minnesota tötet ein 16-Jähriger an seiner High School fünf Schüler, eine Lehrerin und einen Sicherheitsbeamten. Dann bringt er sich selbst um. Zuvor hatte er seinen Großvater und dessen Lebensgefährtin erschossen. Der Täter hatte Kontakte zur Neonazi-Szene.

    26. April 2002 - 17 Tote: Am Erfurter Gutenberg-Gymnasium richtet ein 19-Jähriger ein Blutbad an. Er erschießt zwölf Lehrer, zwei Schüler, die Sekretärin und einen Polizisten. Dann tötet sich der Amokläufer selbst. Er war der Schule verwiesen worden.

    20. April 1999 - 15 Tote: In der Columbine High School in Littleton (US-Staat Colorado) töten zwei mit Gewehren bewaffnete US-Schüler im Alter von 17 und 18 Jahren zwölf ihrer Mitschüler und einen Lehrer. Dann erschießen sie sich selbst. Nach dem Blutbad entdeckt die Polizei mehr als 30 Bomben, mit denen offenbar das Schulgebäude gesprengt werden sollte.

    13. März 1996 - 18 Tote: Offenbar aus Rache für seine Ausgrenzung als Jugendbetreuer richtet ein 43 Jahre alter Arbeitsloser in einer Grundschule im schottischen Dunblane ein Massaker an. Er erschießt 16 Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren sowie ihre Lehrerin in der Turnhalle. Dann tötet er sich selbst.

    Die Staatsanwälte hatten auf die gleiche Strafe wie im ersten Urteil plädiert und angeführt, der Revisionsprozess habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. Das bewerteten die Verteidiger des Vaters anders: Sie sahen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz und forderten, die Kammer solle von einer Strafe absehen. Der Angeklagte habe durch den Verlust seines Sohnes bereits genug gelitten, hieß es in der Begründung von Rechtsanwalt Hubert Gorka.

    Amoklauf von Winnenden: BGH kassierte erstes Urteil

    Der zweite Prozess war nötig, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen formaler Fehler kassiert hatte. Da damals nur die Verteidigung und nicht die Staatsanwaltschaft Revision beantragt hatte, konnte die Strafe für den Angeklagten diesmal nicht höher ausfallen als im ersten.

    Der Amoklauf von Winnenden hatte eine bundesweite Debatte über Sicherheit an Schulen und das deutsche Waffenrecht ausgelöst. dpa/AZ

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