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Acht Jahre Haft für Mutter des toten Robin

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Acht Jahre Haft für Mutter des toten Robin

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    Acht Jahre Haft für Mutter des toten Robin
    Acht Jahre Haft für Mutter des toten Robin Foto: DPA

    "Sie hat den Tod ihres Sohnes zu verantworten", sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Die junge Frau hatte das kränkelnde Kleinkind Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein zu Hause gelassen und war zu einer Internet- Bekanntschaft nach Mecklenburg-Vorpommern gereist. Am 26. Dezember, zwei Tage nach ihrer Rückkehr, rief sie endlich den Notarzt. Da war der Zweijährige schon tot.

    Die Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf an. Es ist rechtskräftig. Die Mutter war in einem ersten Verfahren im Juli 2008 vom Landgericht Zwickau wegen Aussetzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig hatte den Richterspruch im Februar aufgehoben und den Fall ans Landgericht Chemnitz verwiesen. Der ursprüngliche Mordvorwurf war im Verfahren fallengelassen worden. Staatsanwalt Holger Illing forderte schließlich achteinhalb Jahre wegen Totschlags, die Verteidigung schloss sich dem an.

    Robin sei bis Mitte Dezember 2007 "ein gesunder, lebensfroher, lustiger Junge" gewesen, so das Gericht. Die dreifache Mutter, der eine "durchschnittliche Intelligenz" bescheinigt wurde, habe sich einigermaßen um ihre Kinder gekümmert. Sie verbrachte aber auch viel Zeit beim Chatten - "auf der Suche nach Liebe, Geborgenheit, nach einem verantwortungsvollen Partner", so Richterin Herberger. Als sie eine hoffnungsvolle Bekanntschaft machte, habe sie sich für diese und gegen Robin entschieden.

    Als sie den Zweijährigen zurückließ, aß das kranke und geschwächte Kind schon seit Tagen nicht mehr und konnte seine Trinkflasche nicht mehr halten. Zwar sei die 25-Jährige emotional gestört, habe das sogenannte Borderline-Syndrom, erklärte Herberger. Sie habe aber das Unrecht ihres Handelns uneingeschränkt erkannt. "Sie hat auch den Zustand von Robin erkannt - und hat ihn trotz dieser Erkenntnis im Stich gelassen." Die Angeklagte, der im Prozess immer wieder Tränen über die Wangen rannen, zeige "ein hohes Maß an Reue", sagte die Richterin. Sie sehe wohl ihre Schuld ein, die schwer wiege: Hätte die junge Frau damals anders gehandelt und statt an sich an ihren Sohn gedacht, "hätte Robin gerettet werden können", so die Richterin.

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