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500 Jahre Reinheitsgebot: Was steht eigentlich im Reinheitsgebot?

500 Jahre Reinheitsgebot

Was steht eigentlich im Reinheitsgebot?

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    Am Samstag wird der Tag des Deutschen Bieres gefeiert - zum 500. Mal. So lange wird zumindest im Bayerischen Lande das Bier nach dem Reinheitsgebot gebraut.
    Am Samstag wird der Tag des Deutschen Bieres gefeiert - zum 500. Mal. So lange wird zumindest im Bayerischen Lande das Bier nach dem Reinheitsgebot gebraut. Foto: Ralf Hirschberger, dpa

    Deutsches Bier genießt weltweit einen guten Ruf - auch wegen des Reinheitsgebots. Aber was besagt die Verordnung eigentlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Bier.

    Was besagt das Reinheitsgebot?

    Nach dem Reinheitsgebot von 1516 dürfen zum Bierbrauen nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden. Außerdem wird Hefe zum Gären gebraucht. Die Zutaten im Überblick:

    Malz wird je nach Biersorte aus Gerste oder Weizen gewonnen. Das Getreide wird mit Wasser vermengt, damit es keimt. Danach wird das Grünmalz ähnlich dem Rösten von Kaffee in der Darre getrocknet. Es gibt mehr als 40 Sorten wie helles und dunkles Malz, Rauch- oder Karamellmalz.

    Hopfen sorgt für den mehr oder weniger bitteren Geschmack des Bieres. Zudem beeinflusst er die Schaumkrone und erhöht die Haltbarkeit. Es gibt Bitter- und Aromahopfen. Der Braumeister kann aus über 200 Sorten auswählen. Meist nimmt er mehrere Sorten für einen Sud. In der Hallertau, zwischen München und Nürnberg, liegt das größte Hopfenanbaugebiet der Welt.

    Wasser ist der Hauptbestandteil jedes Biers. Seine Mineralstoffe beeinflussen den Geschmack. So wird das malzig-süße Münchner Dunkelbier mit hartem Wasser gebraut. Das feinherbe Pils hingegen braucht weiches, kalkarmes Wasser. Laut der Trinkwasserverordnung sind die Anforderungen an Brauwasser höher als die an Trinkwasser.

    Hefe verwandelt bei der Gärung den Malzzucker in Alkohol, Kohlensäure und Wärme. Die Hefe prägt auch das Aroma des Biers maßgeblich mit. Es gibt 200 Hefestämme. Brauer unterscheiden zwischen obergärigen Hefen für Weizen- und untergärigen für Gerstenmalz. Untergärige sinken an den Boden der Flüssigkeit, obergärige steigen auf.

    Was hat es mit dem 500. Jubiläum auf sich?

    Mit dem Tag des Bieres am 23. April erinnern die Bier-Brauer an die Proklamation des Reinheitsgebotes durch den bayerischen Herzog Wilhelm IV. und seinen Bruder Herzog Ludwig X. am 23. April 1516 auf dem Städtetag in Ingolstadt. Das Gesetz verfolgte drei Schutzziele: Es sollte die Bevölkerung vor Wucher-Bierpreisen schützen, die Verwendung von Weizen ausschließen (da es Hauptnahrungsmittel gebraucht wurde) und verhindern, dass minderwertige oder gar giftige Zusatzstoffe im Bier landen. Es galt damals allerdings lediglich in den bayerischen Landen. Augsburg als Reichsstadt etwa war nicht an die Verordnung gebunden.

    Was ist das Besondere am Reinheitsgebot von 1516?

    "Verordnungen gab es schon vorher", sagt Martin Zarnkow vom Forschungszentrum für Brau- und Lebensmittelqualität in Weihenstephan. Etwa eine von Kaiser Barbarossa 1156 in Augsburg verkündete. Auch in anderen Städten gab es Erlasse zum Bierbrauen. Beispielsweise in Nürnberg (1293), Weimar (1348) und München (1363). "Diese Gebote hielten im Gegensatz zu dem von 1516 aber nicht lange", sagt Zarnkow.

    Ist das Reinheitsgebot heute noch bindend für die Brauereien?

    Die meisten deutschen Brauereien halten sich an das Reinheitsgebot, sagt Zarnkow. Will eine Brauerei ein Bier nicht nach dem Reinheitsgebot brauen, muss sie das bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Wird das Bier genehmigt, darf dann allerdings nicht der Zusatz "Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot" auf dem Etikett stehen.

    Warum gibt immer wieder auch Kritik am Reinheitsgebot?

    Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat die Jubelstimmung um den 500. Jahrestag des Erlasses eines Reinheitsgebots für Bier als verfehlt zurückgewiesen. "Das deutsche Reinheitsgebot ist ein Scheinheitsgebot, denn es macht weder Vorgaben zur Qualität der Rohstoffe noch zu dem Herstellungsverfahren", sagte

    Auch von anderer Seite werden immer wieder Forderungen nach einer Abschaffung des Reinheitsgebots laut, etwa von Herstellern sogenannter Craft-Biere. Dabei handelt es sich um Biere mit weiteren Zutaten, die einen ausgefallenen Geschmack haben. "Ich freue mich über diese Bewegung", sagt Zarnkow. "Ich halte aber nichts davon, deswegen das Reinheitsgebot mit seiner langen Tradition aufzugeben." Außerdem seien die Möglichkeiten, Biere mit weiteren Geschmacksrichtungen herzustellen auch innerhalb des Reinheitsgebotes "noch lange nicht ausgeschöpft". mit dpa

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