Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

49-Euro-Ticket: Wann ist es im Fernverkehr gültig?

Deutschlandticket

49-Euro-Ticket im Fernverkehr: Wann ist es auch im IC und ICE gültig?

    • |
    Das Deutschlandticket ist nur im Nah- und Regionalverkehr gültig, doch es gibt Ausnahmen.
    Das Deutschlandticket ist nur im Nah- und Regionalverkehr gültig, doch es gibt Ausnahmen. Foto: Epd, Detlef Heese (Symbolbild)

    Seit dem Start am 1. Mai 2023 ist das Deutschland-Ticket erhältlich. Anwendungsgebiete: Nah- und Regionalverkehr. Wer sich mit dem 49-Euro-Ticket in einen ICE setzt oder eine andere Fernverkehr-Verbindung nutzt, muss allerdings mit einer Strafe rechnen. Von dieser Regel gab es zwar im ersten Monat noch eine Ausnahme, die ist jedoch mittlerweile verbannt worden. Der Grund ist eine Änderung der Fahrgastrechte, was mit einer EU-weiten Reform zusammenhängt. Wir erklären die Hintergründe.

    49-Euro-Ticket: Können Züge des Fernverkehrs genutzt werden?

    Grundsätzlich dürfen Züge des Fernverkehrs nicht mit dem 49-Euro-Ticket oder Deutschlandticket genutzt werden. Gemeint sind beispielsweise ICE, IC oder EC und Fernbusse der Deutschen Bahn. Sind die entsprechenden Verkehrsmittel jedoch von starken Verspätungen betroffen, konnten Reisende unter Umständen auf den Fernverkehr ausweichen, wie die Deutsche Bahn bestätigte. Demnach durfte eine Person dann mit dem ICE, IC, EC oder Fernbus fahren, wenn es auf der Verbindung im Nah- oder Regionalverkehr zu einer Verspätung von mindestens 20 Minuten kommt. Laut der

    Hintergrund ist eine neue Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), die der Bundesrat entgegen der Bekundungen von Verbraucherschutzorganisationen auf den Weg gebracht hat, nachdem zuvor bereits im Bundestag dafür votiert wurde. Knackpunkt ist die Einstufung des Deutschlandtickets in die Kategorie Tickets mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ und eine damit einhergehende Schwächung der Fahrgastrechte, erläutert zum Beispiel die Stadt Bremerhaven.

    Während man mit aktuellen Monats- und Jahreskarten bei Verspätungen von über 20 Minuten also auch auf Verbindungen mit IC und ICE im Fernverkehr zurückgreifen kann, ist das mit dem Deutschlandticket nicht mehr möglich. Allerdings lässt die neue Verkehrsordnung eine Ausnahme übrig: Wenn das Ziel mit der letzten Verbindung des Tages (bis 0.00 Uhr) nicht mehr erreicht wird oder man mit mindestens einer Stunde Verspätung zwischen 0:00 und 5:00 Uhr ankommen würde, dürfen Betroffene alternativ Fernverkehrszüge nutzen.

    Der Verkehrsclub ACE bezeichnet die Neuregelung als "massive Einschränkung der Fahrgastrechte und Schlechterstellung der Deutschlandticket-Kunden".

    49-Euro-Ticket: Auf den Fernverkehr ausweichen? Das galt bis 6. Juni

    Wer mit dem 49-Euro-Ticket unterwegs ist und aufgrund einer Verspätung beispielsweise einen Anschlusszug verpasst, konnte zum Beispiel auf den ICE umsteigen, um den Zug doch noch zu erreichen. Betroffene mussten allerdings gesondert ein Ticket kaufen, das anschließend beim zuständigen Verkehrsunternehmen für eine Erstattung eingereicht werden konnte.

    Damit das Geld in diesem Ausnahmefall auch wirklich erstattet wird, sollten einige Punkte beachtet werden. Laut merkur.de sei es wichtig, Beweise für die Verspätung zu sammeln und den Kauf des ICE-Tickets so zu rechtfertigen. Betroffene sollten die Verspätung beispielsweise dokumentieren und sich eine offizielle Bestätigung des Zugpersonals geben lassen. Hier sollten auch die Zugnummer sowie die Abfahrtszeiten vermerkt sein.

    Mit dem Deutschlandticket IC fahren? Es gibt Ausnahmen

    Jedoch gibt es weitere Fälle, wo Käuferinnen und Käufer eines 49-Euro-Tickets die Möglichkeit haben, mit einem IC oder ICE zu fahren: Manchmal werden Fernzüge der Deutschen Bahn in das Nahverkehrsangebot der Landesverbünde integriert. Auf bestimmten Abschnitten ist laut DB dann auch die Nutzung von derartigen Verbindungen gestattet.

    Übrigens: Wer mit dem 49-Euro-Ticket fährt, sollte die Mitnahmeregeln für Kinder, Hunde und Fahrräder in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden beachten. Diese ähneln nämlich eher einem Flickenteppich.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden