Rundumschlag gegen Rockerbande: Bei einer Groß-Razzia sind Staatsanwaltschaft und Polizei in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am Donnerstag gegen die Rockergruppe "Hells Angels" vorgegangen. In Hannover durchsuchten sie das Anwesen des Bandenchefs Frank Hanebuth.
Polizisten nehmen fünf Bandenmitglieder fest
Fünf Bandenmitglieder wurden bei den Razzien vorläufig festgenommen worden. Den Einsatz führten rund 1200 Beamte aus, zu denen auch etwa 400 Spezialkräfte aus verschiedenen Bundesländern gehörten. Sie durchsuchten Wohnungen, Bordelle und Kneipen in ganz Norddeutschland.
Als Schwerpunkt der Razzia nannte die Polizei das Rotlichtviertel in der schleswig-holsteinischen Landehauptstadt Kiel. Im Januar 2012 waren die Kieler "Hells Angels" vom Innenministerium Schleswig-Hollsteins verboten worden.
Spezialeinheiten stürmen Villa des Bandenchefs in Hannover
In Niedersachsen erregte eine Einsatz von GSG 9 und Antiterror-Einheit Aufsehen. Die Spezialkräfte drangen in die Villa von Hannovers Hells Angels-Chef Frank Hanebuth. Gegen 5 Uhr stürmten sie das Anwesen in Bissendorf-Wietze nördlich von Hannover, sagte Hanebuth zu seinem Anwalt Götz von Fromberg. Bei dem Einsatz sollen die Einsatzkräfte angeblich einen Hund Hanebuths erschossen haben.
Ermittlungen wegen Körperverletzung, Erpressung und Korruption
Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten das Haus des 47-jährigen Bandenchefs mehrere Stunden. Die Staatsanwaltschaft Kiel führt Hanebuth als Beschuldigten in einem Verfahren gegen die "Höllenengel", weshalb sie am Donnerstag rund 80 Gebäude und Wohnungen durchsuchte.
Im Fokus stehen allerdings Mitglieder des verbotenen Kieler Chapters der "Hells Angels". Gegen diese wird nach Angaben des Landeskriminalamts Schleswig-Holsteins ermittelt wegen Körperverletzung, Erpressung, Menschen- und Waffenhandel und Korruption. Ohne nähere Angaben zu machen, teilte eine Sprecherin des
Mitglieder der "Hells Angels" und konkurrierender Rockergruppierungen wie den "Bandidos" gehören nach Erkenntnissen deutscher Ermittlungsbehörden zur organisierten Kriminalität, etwa im Bereich des Drogen- und Menschenhandels. Die Bundesländer verboten mehrfach regionale Ableger, weil sie zum Zweck der Begehung von Straftaten bestanden. dpa/afp