Warnweste wird Pflicht im Auto
Ab 1. Juli 2014 gilt in Deutschland Warnwestenpflicht: In allen hier zugelassenen Autos, Lkw und Bussen muss eine Weste mitgeführt werden. Wer ohne WArnweste ertappt wird, muss 15 Euro zahlen. Bislang hatte die Pflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge gegolten. Die Warnwesten müssen rot, gelb oder orange sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen.
Mehr Rente ab 1. Juli
Das freut die Rentner: Rund 20 Millionen Senioren bekommen ab 1. Juli 2014 mehr Geld. Die Renten in Westdeutschland steigen um 2,18 Prozent, in Ostdeutschland um 2,26 Prozent.
Telefonieren und Daten-Roaming im Ausland werden billiger
Ab 1. Juli werden Handy-Verbindungen im europäischen Ausland billiger. Das betrifft vor allem vor allem das Daten-Roaming. Die Preisobergrenze sinkt von 45 Cent pro MB auf 20 Cent pro MB. Bei Handy-Anrufen sinkt die Preisobergrenze von 24 auf 19 Cent pro Minute. Empfangene Anrufe dürfen nur noch fünf Cent zusätzlich pro Minute kosten statt bisher sieben. Der Preis für die SMS sinkt auf sechs Cent statt bisher acht Cent.
Mobilfunkanbieter dürfen zudem ab dem 1. Juli 2014 die Möglichkeit anbieten, vor einer Auslandsreise einen separaten Roaming-Vertrag abzuschließen und gegebenenfalls einen Provider von mobilen Roaming-Dienstleistungen vor Ort im Reiseland zu wählen.
Computer müssen sparsamer werden
Ab 1. Juli 2014 gelten für Computer, Notebooks und Server laut EU-Verordnung 617/2013 strengere Grenzwerte für den Stromverbrauch - sie dürfen also nicht mehr so viel Energie verbrauchen. Energieschlucker werden aus dem Handel verbannt. Außerdem wird auf den Rechnern eine Effizienzkennzeichnung Pflicht.
Schneller aus den Schulden
Ab dem 1. Juli können überschuldeten Verbrauchern ihre Restschulden schon nach fünf oder sogar drei statt sechs Jahren erlassen werden. Grund ist die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts. Voraussetzung für den Schuldenerlass nach drei Jahren ist, dass Betroffene mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für Gericht und Insolvenzverwalter beglichen haben. Eine vorzeitige Restschuld-Befreiung nach fünf Jahren ist möglich, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten begleichen kann. Ansonsten bleibt es beim derzeitigen Verfahren mit einer Dauer von sechs Jahren. bo