Die Änderungen zum 1. Februar 2018 sind äußerst überschaubar. Neue Gesetze gibt es kaum, auch ansonsten müssen sich Verbraucher aktuell kaum umstellen oder an Neuerungen gewöhnen. Der Überblick.
Ab Februar 2018 kein Zinkoxid mehr in Kosmetik
Eine Änderungen der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Sprays und andere Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten dürfen, das versehentlich eingeatmet werden kann. Das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann nämlich eine Lungenentzündung auslösen.
Ab dem 24. Februar dürfen solche Artikel nicht mehr in den Handel kommen. Bereits ausgelieferte Kosmetika können aber noch bis zum 24. Mai verkauft werden. Schon seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinon - aber auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis 27. April.
Frauen sollen ab 1. Februar 2018 besser vor Gewalt geschützt werden
Am 1. Februar tritt auch in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Das internationale Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu zahlreichen Maßnahmen, die eine umfassende Prävention, den Schutz der Opfer und die Verurteilung der Täter zum Ziel haben.
Deutschland hat nach Angaben der Bundesregierung alle Verpflichtungen der Konvention längst erfüllt - etwa durch den rechtlichen Grundsatz "Nein heißt Nein". Neu ist aber ab 1. Februar 2018, dass sich Betroffene vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention berufen können.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Februar über Diesel-Fahrverbote
Eine wichtige Verhandlung für Autofahrer findet im Februar in Leipzig statt. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 22. Februar zu Diesel-Fahrverboten in Düsseldorf. Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Nordrhein-Westfalen könnte bundesweite Bedeutung haben. Das Bundesverwaltungsgericht dürfte nämlich grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegen.
Update: eBay verschiebt AGB-Änderung von 1. Februar auf 1. Mai
Eigentlich wollte das Online-Auktionshaus eBay zum 1. Februar neue AGB geltend machen. Die Händler sollen darin dazu aufgefordert werden, dem US-Konzern das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen. Zunächst hieß es vom Konzern: "Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen." Die Kommunikationsagentur Faktor3, die eBay in Deutschland vertritt, teilte nun mit, dass die Frist auf den 1. Mai verschoben wird, da die AGB-Änderung zum 1. Februar zahlreichen Händlern Probleme bereitet habe. Händler haben nun bis zum 30. April Zeit, den neuen AGB zuzustimmen - tun sie das nicht, wird ihr Konto am 1. Mai vom Handel auf eBay ausgeschlossen. (AZ, dpa)