Unter einer Demokratie versteht man „Herrschaft des Volkes“, welche in Deutschland durch die freie Wahl einer Bundesregierung von der Bevölkerung zum Ausdruck gebracht wird. Die Bundesregierung setzt sich aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den jeweiligen Ministerinnen und Ministern zusammen. Diese bilden zusammen das Kabinett. Gemeinsam setzt das Kabinett der Regierung als höchste exekutive Kraft die Mehrheitsbeschlüsse des Bundestages um. Die Minister werden zwar durch den Bundeskanzler vorgeschlagen, müssen allerdings vom Bundespräsidenten final ernannt werden. Die Aufgaben der Bundesregierung werden derzeit auf insgesamt 14 Ministerien verteilt: Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Auswärtiges Amt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Trotz vorrangiger Position und Weisungsrechts des Regierungschefs obliegt den jeweiligen Ministern im Rahmen ihres Ressorts weitestgehend das Recht, Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen und ihren Geschäftsbereich selbstständig zu leiten. Der Bundesregierung steht im Parlament stets die Opposition gegenüber - mit der Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und Gegenvorschläge zu unterbreiten. Alle aktuellen News zur Bundesregierung erhalten Sie hier: