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Hilfe, ich bin auf einen Fake Shop reingefallen – und jetzt?
![Unförmig und zerdellt kam die bestellte Lampe an. Sie eignet sich nicht mal mehr als Hut. Unförmig und zerdellt kam die bestellte Lampe an. Sie eignet sich nicht mal mehr als Hut.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
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Unsere Autorin wollte nur eine Lampe kaufen und bekam einen Schrotthaufen. Jetzt versucht sie, ihr Geld wieder zu bekommen und andere zu warnen.
Eigentlich waren alle Anzeichen da – aber die Euphorie war stärker und ließ mich auf einen Betrüger-Shop im Internet hereinfallen. Ich suchte eine neue Lampe. Dann fand ich diese eine Seite. Dort gab es viele schöne Lampen. Ich guckte sie mir immer mal wieder an. Irgendwann war diese eine Lampe drastisch reduziert. Aber nur für kurze Zeit. Zack, bin ich in die Falle getappt.
Meine Lampe kam zwar an (oft schicken Betrüger auch gar nichts los), aber sie hatte nichts mit dem Foto der Lampe gemeinsam. Sie war nicht rund, sondern eher eiförmig. Sie hatte mehrere tiefe Dellen, sah angeschmolzen aus und der Lack war abgeplatzt. Sofort zurückschicken, dachte ich, aber im Paket waren weder Lieferschein noch Rücksendeadresse. Was tun? Denn mein Geld wollte ich wiederhaben.
Auf einen Fake Shop hereingefallen – Anzeige bei der Polizei erstatten
So wie mir ergeht es in Bayern im Jahr mehreren Tausend Menschen. Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) teilt mit, dass im Jahr 2023 4400 Menschen Anzeige erstattet haben, weil sie Ware bestellt hatten, die nicht oder beschädigt ankam oder gefälscht war. Und dann?
Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern macht wenig Hoffnung: Bei jedem Einkauf im Internet gelten zwar Gewährleistungs- und Widerrufsrechte, sagt sie. Das heißt, der Verkaufende muss sicherstellen, dass er das verkauft, was er vorgibt. Kundinnen und Kunden haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages oder nach Erhalt der Ware von ihrem Kauf zurückzutreten. "Diese Rechte helfen nur bei zwielichtigen Shops nicht weiter", sagt Bueb. Wenn die Ware schon bezahlt ist, aber beschädigt ankommt und der Verkäufer nicht erreichbar ist, helfe nur eine Anzeige bei der Polizei, sagt Bueb.
Die Aufklärungsquote bei solchen Cyber-Verbrechen, zu denen alle möglichen Vergehen im Netz zählen, lag 2023 bei 35 Prozent, sagt das LKA. Eine Anzeige lohne sich trotzdem, denn so könnten Muster und Ähnlichkeiten zwischen Fällen festgestellt werden.
Beschädigte Ware beim Onlineshopping: Verkäufer muss Ersatz liefern
Wie schnell ein Verkäufer auf eine Beschwerde reagieren muss, ist festgelegt, sagt Bueb: Er müsse zeitnah reagieren und innerhalb von 14 Tagen neue Ware liefern. In meinem Fall hieße das, ich sollte längst eine neue Lampe haben. Denn natürlich habe ich nach dem Öffnen des Pakets sofort eine Beschwerdemail geschrieben. Und nie eine Antwort bekommen.
Gibt es noch eine andere Absicherung? Um im Fall eines Betrugs geschützt zu sein, habe ich meinen Einkauf über den Bezahldienstleister PayPal bezahlt. Der wirbt mit dem sogenannten Käuferschutz. Wird eine Ware nicht oder anders als bestellt geliefert, kann ich mich an das Unternehmen wenden. Es regelt das Problem für mich, ich bekomme mein Geld zurück, so zumindest das Versprechen. Doch das scheint in der Realität nicht ganz zu halten zu sein.
Auf der Verbraucherplattform Finanztip zum Beispiel berichten viele Nutzerinnen und Nutzer von ihren Problemen mit dem Käuferschutz. Viele schreiben, dass sie ihr Geld nie zurückbekommen haben, obwohl die Ware beschädigt angekommen sei. Andere erzählen, dass sie die Ware gar nicht erhalten haben, aber trotz Beschwerde ihr Geld nicht wiedersahen. Das könne sein, sagt Verbraucherschützerin Bueb. "Kommt die Ware nicht an, lassen sich Bezahldienste oft nur einen Versandbeleg des Verkäufers vorlegen." Das reiche ihnen als Beweis zugunsten des Verkäufers. "Das Gesetz sieht das anders: Hier trägt der Verkäufer das Versandrisiko, bis die Ware nachweislich beim Käufer ankommt", sagt Bueb. "Sofern die Ware nicht ankommt, hilft der Käuferschutz nicht weiter."
Was bringt der PayPal-Käuferschutz?
Wo Bezahldienste wohl zuverlässiger helfen, ist in Fällen wie meinem, wenn beschädigte oder falsche Ware ankommt. Allerdings hat auch diese Sache einen Haken: Die Bezahlanbieter verlangen von den Kunden, dass sie das kaputte Produkt zurückschicken und die Kosten selbst tragen. Da solche Produkte oft aus Asien kommen, ist das Zurückschicken teuer. Um das Geld für das zurückgeschickte Produkt zu bekommen, müssen Kunden danach die Versandbestätigung einreichen.
In diesem Text sollte sich auch PayPal erklären. Deshalb schickte ich dem Unternehmen mehrere Anfragen. Sie sollten erklären, warum es den Käuferschutz gibt, wie oft sie eingreifen müssen. Und auch, wie sie zu den Vorwürfen der Kundschaft stehen. Doch die Firma ließ meine Anfragen unbeantwortet.
Sicher beim Onlineshopping: So erkennen Sie Fake Shops
Wenn es also schwer ist, im Nachhinein sein Geld zurück zu bekommen, hilft nur, vorher vorsichtig zu sein. Und wie? Die Antwort ist für mich unangenehm. Im Kaufrausch habe ich alle Warnsignale übersehen. Erste Lehre also: nicht mehr auf vermeintliche Angebote hereinfallen.
Die zweite Lehre: genau recherchieren. Gerade wer Dinge bei Anbietern bestellt, die er oder sie noch nicht kennt, sollte vorher überprüfen, ob sie vertrauenswürdig sind. Das geht zum Beispiel mit dem Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen. Oder, indem man den Namen der Seite mit einem Stichwort wie Erfahrungen oder Beschwerden im Internet sucht.
Die dritte Lehre: Auf der Internetseite selbst genau umgucken. Die Seite, auf der ich meine Lampe bestellt habe, warb zum Beispiel mit einer durchschnittlichen Kundenbewertung von 9,7 von 10 Sternen. Nur ließen sich die Sterne nicht anklicken und führten nicht zu den Kundenmeinungen. Sie waren nur ein Bild, das Vertrauen erzeugen sollte. Zweiter Warnhinweis auf der Seite: Es gab zwar ein Impressum inklusive Email-Adresse, Telefonnummer und Anschrift – in Großbritannien – aber beim Klick auf den Punkt Rücksendung öffnet sich nur ein allgemeiner Text. Die Rücksendeadresse war nicht angegeben, sondern sollte erfragt werden. Dazu sagt Verbraucherschützerin Bueb: "Wenn es eine Rücksendeadresse nur auf Nachfrage gibt, sollte nicht bestellt werden. Meist muss die Ware dann nämlich nach Asien zurückgesandt werden."
Und jetzt? Hoffe ich auf zwei Dinge: Erstens, dass ich mein Geld doch noch wiederbekomme. Und zweitens, dass Ihnen mein Beispiel eine Warnung ist.
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