Welche Geschäfte zur Grundversorgung der Allgemeinheit geöffnet sein dürfen, regelt derzeit die aktuelle Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. So haben alle Supermärkte und sonstigen Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte und Geschäfte für Tierfutter geöffnet, ebenso Bäcker und Metzger. Auch Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken inklusive Geldautomaten, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Reinigungen haben geöffnet; entgegen einer früheren Verordnung bleiben Friseurgeschäfte geschlossen. Umgekehrt mussten also zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte schließen – etliche führen Verkauf und Belieferung aber auch ohne direkten Kundenkontakt fort.
Wirtschaft