Für die Nutzung des Friedhofes in Fessenheim müssen betroffene Familien künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Wechinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwochabend eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Voraussichtlich ab 1. Januar 2023 soll eine Einzelgrabstätte 500 Euro und ein Doppelgrab 900 Euro kosten. Von den Erhöhungen ist nur Fessenheim betroffen, weil der dortige Friedhof im Eigentum der Gemeinde ist. Die Ruhestätten in Wechingen und Holzkirchen gehören der Kirchengemeinde.
Wechingen