Nach dem Tod von Wallersteins Bürgermeister Joseph Mayer "soll" entsprechend dem Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz innerhalb von drei Monaten ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt werden. Festgesetzt wird der Termin vom Landratsamt Donau-Ries als Rechtsaufsichtsbehörde in Absprache mit der Marktgemeinde. Weil es sich um eine "Soll-Bestimmung" handelt, kann allerdings von der Dreimonatsfrist abgewichen und die Wahl später angesetzt werden.
Wallerstein