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Wahlplakate in Nördlingen: Regeln bis zur Bundestagswahl 2025

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Ab wann in Nördlingen die Wahlplakate hängen dürfen

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    Noch finden sich keine Plakate für die kommende Bundestagswahl in Nördlingen.
    Noch finden sich keine Plakate für die kommende Bundestagswahl in Nördlingen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Auf die Plätze, fertig, Wahlkampf heißt es auch in Nördlingen. Die Bundestagswahl wird auf den 23. Februar vorgezogen und die Zeit für den Wahlkampf knapp. Auch in Nördlingen stehen die Parteien bereits in den Startlöchern. Doch bis die politischen Vertreterinnen und Vertreter die Bevölkerung von Nördlingen von den Wahlplakaten herunter angrinsen können, dauert es noch etwas. Diese Plakatierungsverordnung gilt im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl.

    Die Regeln für sämtliche Wahlen sind in Nördlingen einheitlich: Für die Europawahlen, die Landtagswahlen, die Kommunalwahlen und auch die Bundestagswahlen gilt ein Plakatierungszeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltermin. Bei einer Bundestagswahl am 23. Februar ergibt sich also der 12. Januar 2025 als Stichtag. Ab dann dürften zahlreiche Politiker und Politikerinnen wieder die Straßen rund um die Stadt zieren. Auch Großwerbetafeln sind in Nördlingen zugelassen und als Teil der Wahlwerbung üblich. Lediglich die Altstadt bildet eine Ausnahme: Aufgrund der historischen Bausubstanz ist hier „jegliche Plakatierung, mit Ausnahme des Schaukastens am Marktplatz“ verboten, heißt es in der offiziellen Plakatierungsverordnung der Stadt. Die Plakate dürfen bis eine Woche nach der Wahl hängen bleiben. Spätestens dann müssen die Parteien sie wieder entfernt haben.

    Faire Regelung in Nördlingen: alle Parteien dürfen gleich viele Plakate aufhängen

    Ab dem 12. Januar dürfen die Nördlinger also mit Wahlwerbung sämtlicher politischen Parteien rechnen. Denn im Gegensatz zur anderen großen Kreisstadt im Donau-Ries-Kreis dürfen in Nördlingen alle „zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen“ ihre Plakate an dafür vorgesehenen Säulen und Anschlagstafeln und an beweglichen Ständern anbringen. Nicht so in Donauwörth. Dort sind in der „Verordnung über öffentliche Anschläge“ in Donauwörth bestimmte Privilegierungen festgehalten. Diese besagen, dass sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plakate an dem Ergebnis der letzten Wahl orientieren muss. Im Rahmen einer sogenannten „abgestuften Chancengleichheit“ erhält dort die Partei oder Wählergruppe mit den meisten Stimmen 50 Plakate. Alle Weiteren erhalten gemessen an den Stimmen, die sie in der letzten Wahl bekommen haben, entsprechend weniger. Mit dieser Regelung scheint Donauwörth allein dazustehen. Andere Städte im Landkreis, wie etwa Harburg, Rain, haben ebenfalls keine Privelegien für einzelne Parteien in ihren Vorschriften.

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