In der Weihnachtszeit bedeuten Pakete meist Freude für die Empfänger, schließlich sind darin ja häufig Geschenke. Ein Mann aus dem Ries wollte sich im Laufe des Jahres aber sozusagen selbst beschenken: Mit einem Paket, das aber gar nicht am Ziel ankommen sollte. Unter anderem deswegen stand er nun vor Gericht.
Staatsanwältin Lisa Wörner wirft ihm Betrug in zwei Fällen und versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung vor. Zwei Mal verkaufte der Mann Blutzuckersensoren im Wert von über 2200 Euro, die er gar nicht versenden wollte. In einem weiteren Fall wollte er 25.000 Euro für ein versichertes Paket einstreichen, in dem er angeblich ein Werkzeugset für fast diesen Wert versandte.
Aus den Einlassungen des Angeklagten und seines Verteidigers, Rechtsanwalt Johannes Siegmund, geht hervor, dass der Angeklagte coronabedingt finanziell in die Klemme geraten war und einen trickreichen, aber erfolglosen und letztlich sogar strafbaren Weg beschritten hatte. Damit hatte er gehofft, seine Misere beheben zu können.
Prozess vor dem Amtsgericht Nördlingen: Mann versuchte mehrfach, zu betrügen
Die Blutzuckermessgeräte hatte er auf Ebay angeboten, obwohl er diese gar nicht in seinem Besitz hatte. Die Käufer zahlten nach den Ebay-Regeln an die Handelsplattform; diese gab aber das Geld nicht frei, weil ihr der Umfang und die Umstände des Handels verdächtig vorgekommen waren. Die „Leerverkäufe“ wurden rückabgewickelt, die Käufer erhielten von Ebay ihr Geld zurück und der Angeklagte ging leer aus.
Um eine deutlich höhere Summe ging es im letzten Fall der Serie: Hier kam zum Vorwurf des Betrugs ein Urkundendelikt hinzu, weil der Angeklagte nicht nur Ware (einschließlich ihres angeblichen Wertes von 25.000 Euro), sondern auch den Empfänger erfunden hatte. Das Paket war an der nicht existenten Empfängeradresse nicht zustellbar; der Angeklagte meldete beim Paketdienstleister das Paket als verloren und hatte auf die Erstattung des Wertes gehofft. DHL stellte aber fest, dass das Paket keineswegs verschwunden oder verloren war, sondern zur Abholung bereitlag. Letztlich stellte sich dann heraus, dass es entgegen den Angaben des Versenders nur sechs Kilogramm Mehl enthielt und nicht die zur Versicherung angemeldeten Elektronik-Geräte. Letztlich konnten Ebay und DHL die Betrugsversuche ohne Drittschaden abwickeln.
Neun Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs
All dies hatte der Angeklagte bereits der Polizei gegenüber eingeräumt. Er und sein Verteidiger rechneten mit dem Erlass eines Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft bestand aber auf einer mündlichen Hauptverhandlung, und dies könnte sich aufgrund von höherer Justizmathematik sogar noch zugunsten des Angeklagten ausgewirkt haben: Richter Andreas Krug verhängt wegen „gewerbsmäßigen“ Betrugs (und anderer Delikte) neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu kommen 800 Euro Geldauflage. Im Strafbefehlsverfahren wäre eine so differenzierte Erwägung der Strafmilderungsgründe (persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Sozialprognose, Verhalten im Prozess) nicht möglich gewesen. Es wäre wahrscheinlich eine viel höhere Geldstrafe fällig gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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