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Versammlungen nun mit bis zu 50 Teilnehmern

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Versammlungen nun mit bis zu 50 Teilnehmern

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    Seit Montag gelten für Vereine neue Regelungen in Bezug auf Beschränkungen für Vereinszusammenkünfte. Seit 17. Juni ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn haushaltsfremden Personen gestattet. In Vereinsheimen können daher bis zu zehn Personen an einem Tisch Platz nehmen. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. Seit dieser Woche sind diese Lockerungen erweitert. Nun sind auch wieder Versammlungen mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Landrat Stefan Rößle freut sich über diese Lockerungen: „Unser Landkreis lebt mit über 4000 Vereinen das Brauchtum und die Gemeinschaft. Für unser Vereinsleben sind Zusammenkünfte wichtig und gerade in dieser anstrengenden Zeit brauchen wir diesen Zusammenhalt und den geselligen Austausch untereinander.“

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