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Varta-Sanierungsverfahren: Abstimmung und Porsche-Einstieg

Nördlingen/Ellwangen

Gericht hat Abstimmungstermin für Varta-Aktionäre festgelegt

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    Das Sanierungsverfahren von Varta nimmt immer weiter Formen an.
    Das Sanierungsverfahren von Varta nimmt immer weiter Formen an. Foto: Verena Wengert (Archivbild)

    Es kommt Bewegung in das Sanierungsverfahren bei Varta. Gleich zwei Meldungen wurden am Donnerstag bekannt. Zum einen haben Varta und das Amtsgericht Stuttgart mitgeteilt, dass es einen Termin für die Betroffenen des StaRUG-Verfahrens gibt, die „öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins“, wie es Varta ausdrückt. Das Gericht habe den „Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen“ auf Montag, 25. November, 10.30 Uhr festgelegt. Dieser finde im Hotel Le Meridien in Stuttgart statt.

    Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Aktionäre, die teilnehmen wollen, müssen einen Nachweis über ihre Anteile zum Stichtag 18. November vorlegen. Wie berichtet, will sich Varta in einem Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) sanieren – das bedeutet einen Schuldenschnitt, die Kleinaktionäre gehen leer aus. Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) hatte bereits juristische Schritte angekündigt.

    Bundeskartellamt stimmt Porsche-Einstieg bei Varta zu

    Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, soll es eine Kapitalerhöhung geben, der bisherige Mehrheitsaktionär Michael Tojner und der Autohersteller Porsche steigen ein. Bislang stand hier die Genehmigung des Bundeskartellamts aus. Das hat am Donnerstag die Freigabe bekanntgegeben, Porsche darf demnach die Mehrheit der Anteile an der V4Drive Battery GmbH erwerben. In der Mitteilung wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, wie folgt zitiert: „In unserer fusionskontrollrechtlichen Prüfung ging es nur darum, ob das Vorhaben wettbewerbliche Bedenken hervorruft. Die können wir ausschließen. Grundsätzlich können Vorhaben zur Fusionskontrolle angemeldet werden, wenn sie hinreichend konkret sind. Die tatsächliche Umsetzbarkeit der Lösung hängt nun an Fragen außerhalb des Kartellrechts.“ Porsche erwerbe keine Kontrolle über Varta, vor allem keine Vetorechte „im Hinblick auf strategische geschäftspolitische Entscheidungen“.

    Die Frage nach wettbewerblichen Bedenken hatte laut Bundeskartellamt bestanden, weil der VW-Konzern als Obergesellschaft von Porsche involviert ist. VW und Varta seien aber auf unterschiedlichen Märkten tätig, zudem sei Porsche bislang schon der wesentliche Kunde für Lithium-Ionen-Batteriezellen von Varta im Automobil-Bereich gewesen.

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