Der Streit um die Sanierungspläne der Varta AG geht in die nächste Runde: Am Freitag teilte die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) in München mit, dass einige Anteilseigner unter SdK-Führung Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Nach Auffassung der SdK verstößt der entschädigungslose Ausschluss gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, die Eigentumsgarantie. Hintergrund ist die geplante Sanierung mithilfe des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Damit können die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden.
Sanierung
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