Der Gemeinderat Unterschneidheim hat sich mit den erneuerbaren Energien und dazu im Speziellen mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen befasst. In der jüngsten Sitzung wurde dazu ein Kriterienkatalog verabschiedet, der bei künftigen Fragen in dieser Richtung als Richtschnur gelten soll. Außerdem soll über eine Offenlegung die Bürgerschaft mit in dieses Thema aufgenommen werden.
Der Kriterienkatalog beinhaltet zum Beispiel, dass die Nutzung eigener Flächen für Photovoltaik dazu führen soll, dass eine Pacht kommunaler Flächen als Ersatz dafür ausgeschlossen werden soll. Außerdem wurde vorgeschlagen, eine Energiegenossenschaft eventuell unter Einbringung eines kommunalen Grundstücks zu gründen, um einen wirtschaftlichen Vorteil von Einzelpersonen zu vermeiden. Weiter wurde klar geregelt, dass nicht die knappen landwirtschaftlichen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen verbraucht werden, sondern die Anlagen bevorzugt auf Dach- und Parkplatzflächen installiert werden sollen. Die oft gewünschte Entfernung zu Siedlungsflächen wird aus Gründen der Sichtbarkeit insofern als kritisch angesehen, da Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine Beeinträchtigung darstellen und die ortsnahe Einbindung ins Netz deutlich wirtschaftlicher ist.
Informelle Beteiligung am neuen Regionalplan Solarenergie
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 über die Einleitung der Verfahren zum Teilregionalplan Windkraft und Teilregionalplan Solarenergie unterrichtet. Darüber wurde der Gemeinderat am 23. Januar 2023 informiert. Der Regionalverband hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die informelle Beteiligung hierzu im Sommer 2023 vorgesehen ist; das formelle Verfahren soll im ersten Quartal 2024 zunächst mit dem Teilregionalplan Windkraft starten.
Das Planungsbüro des Regionalverbands hat in seiner Sitzung am 22. März 2023 beschlossen, die von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum Schwäbisch Gmünd (LEL) definierten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft entsprechend der Flurbilanz 2022 anzupassen. Begleitend zur Flurbilanz hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Anweisungen zum Umgang mit diesen Flächen herausgegeben, wonach Bodenqualitäten zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind. Vorranggebiete für erneuerbare Energien, insbesondere für Freiflächen-Photovoltaik, dürfen nur außerhalb von Vorrangflur und Vorbehaltsflur I-Flächen festgelegt werden.
Der Gemeinderat hat der Kriterienliste für Freiflächen-Photovoltaikanlagen grünes Licht gegeben mit dem Hinweis, dass von der Gemeinde erstellte Anlagen Vorrang haben sollen. „Da haben wir momentan noch den Hut auf“, so Bürgermeister Johannes Joas.