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Fußball: Der TSV Nördlingen will den Abstieg unbedingt vermeiden

Fußball

Der TSV Nördlingen will den Abstieg unbedingt vermeiden

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    Ein Bild aus dem vergangenen Jahr - damals durfe noch gespielt werden.
    Ein Bild aus dem vergangenen Jahr - damals durfe noch gespielt werden. Foto: Dieter Mack (Archiv)

    Die Quotientenregel des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) beschäftigt einige wenige Vereine: Unter anderem diejenigen, die direkt betroffen sind und sich dadurch im Nachteil sehen. Wie der Bayernligist TSV Nördlingen und der Bezirksligist SV Holzkirchen, die aufgrund der Regel bei Abbruch der Saison 2019/2021 absteigen müssten. Der TSV, aktuell Tabellenletzter, will den Abstieg am Grünen Tisch aber so nicht hinnehmen und hat mit Schreiben vom 25. März einen Antrag beim BFV eingereicht. Wie ist die Lage? Was sagen die Verantwortlichen beim TSV ?

    Die Quotientenregelung soll ausgesetzt werden und es soll 2019/ 2020 in der Bayernliga Süd keinen sportlichen Absteiger geben. „Mit dieser Regelung hätte die Erste des TSV 1861 Nördlingen mit dem Unterbau des wichtigen BFV-Nachwuchsleistungszentrums sportlich nicht mehr die Möglichkeit, den letzten Platz der Bayernliga Süd zu verlassen. Die sportlichen Ergebnisse aus dem Jahr 2020, mit einem Punkteschnitt von 1,75 Zählern pro Punktspiel, deuten jedoch mehr als deutlich auf die Möglichkeit des Verlassens des letzten Platzes hin“, heißt es in der Begründung des TSV-Antrags.

    Die Regelung widerspreche dem Bestandsschutz in der Rechsstaatlichkeit, sagt Schröter vom TSV Nördlingen

    „Der Verband hat natürlich seine Juristen eingeschaltet, wohl wissend, was es mit dieser Regelung auf sich hat. Gleichwohl widerspricht diese dem Bestandsschutz in unserer Rechtsstaatlichkeit“, erklärt Andreas Schröter. Der Sportliche Direktor des TSV Nördlingen führt weiter aus, dass durch den Paragrafen 93, der den Quotienten beinhaltet, „das Vertrauen in diese Rechtssicherheit rückwirkend massiv enttäuscht“ wurde. „Wenn ich eine Runde eingehe, akzeptiere ich die Spielordnung, dann akzeptiere ich die Auf- und Abstiegsregelungen, die im Vorfeld getroffen wurden. Für alles müssen wir irgendwo zustimmen, aber im Vorgriff einer Saison.“ Jetzt sei es so, dass die laufende Runde mit einem neuen Paragrafen besetzt wurde, wodurch der Bestandsschutz nicht mehr gegeben sei. Er komme, so Schröter, aus dem Beamtenrecht, arbeite bei der Polizei und sei in rechtlichen Angelegenheiten durchaus bewandert.

    „Da habe ich mich schon gefragt, warum man beim BFV keine Übergangsregelung für diese Pandemie geschaffen hat. Für die Vereine, die wie wir betroffen sind, und auch für die, die auf Platz zwei stehen. Diese Übergangsregelung fehlt mir, das ist ein ganz massiver Punkt. Wenn man Rechtsexperten befragt, sehen die hier schon einen Ansatzpunkt.“ Eine weitere Sache, die dem TSV sauer aufstößt, sei die Aussage des BFV, der bei der Verlängerung der Saison vergangenes Jahr immer betont habe, die Runde „sportlich“ zu lösen. „Das wird vermutlich nicht mehr möglich sein, und das beißt sich dann“, erläutert Andreas Schröter. Er verweist auf das Nachbar-Bundesland, in dem die Saison abgebrochen wurde und in dem es keine Absteiger gibt: „Wir kennen die Situation in Baden-Württemberg durch die räumliche Nähe. Da herrscht angenehme Stimmung, da gab es keine Klagewellen.“

    Antrag des TSV Nördlingen wurde abgelehnt

    Am 4. April hat der Verbands-Spielausschuss den Antrag des TSV Nördlingen abgelehnt. Die Begründung ist knapp: „Dieser Antrag steht der Regelung des Paragraf 93 der Spielordnung entgegen. Der Verbands-Spielausschuss hat sich an die Satzung und Ordnungen des BFV zu halten und kann sich gegen diese nicht hinwegsetzen. Als Verbands-Spielausschuss können wir keine Änderung oder Ergänzungen der Satzung und Ordnungen vornehmen. Hierfür ist gemäß Satzung des BFV ausschließlich der Verbandstag bzw. während den Verbandstagen der Verbands-Vorstand zuständig.“ Für Andreas Schröter („Eine dünne Begründung“) war die Ablehnung keine Überraschung: „Wie sollen sie anders entscheiden, wenn sie nach ihren Statuten vorgehen?“, so Schröter. Der Tabellenletzte der Bayernliga Süd befindet sich noch in der „juristischen Prüfung“ (Schröter), ob er eine Klage gegen die Quotientenregel des Paragrafen 93 einreichen werde.

    Andreas Schröter, sportlicher Direktor des TSV Nördlingen.
    Andreas Schröter, sportlicher Direktor des TSV Nördlingen. Foto: Klaus Jais

    Der Verein habe einem Amtsrichter a. D. das Ganze zur Durchsicht vorgelegt, ob überhaupt eine Chance auf eine Klage bestehe. Ist der Paragraf 93 rechtssicher? Das ist die entscheidende Frage, die vermutlich nicht nur der TSV Nördlingen gerne beantwortet hätte. Die Anpassungen wurden während der Saison vorgenommen, ohne dass ein außerordentlicher Verbandstag darüber abgestimmt hat. Die Regelung wurde in erster Linie für die neue Saison 2021/2022 eingefügt. „Mit der einstimmig beschlossenen Ergänzung der Spielordnung trägt der BFV-Vorstand der bis dato so nicht gekannten Situation Rechnung und verabschiedet eine rechtssichere Regelung für die Zeit ab dem 1. Juli 2021“, vermeldete der BFV am 21. August 2020 auf seiner Homepage. Mit dem Zusatz, falls der Spielbetrieb 2019/2020 nicht beendet werden könne, gelte die Regelung zur notwendigen Abwicklung auch für das Spieljahr 2019/2020.

    TSV Nördlingen bittet Bayernligisten um ein Meinungsbild

    Inzwischen hat der TSV Nördlingen die anderen Bayernligisten angemailt und um ein Meinungsbild gebeten, freiwillig und unverbindlich. Es wurden zwei Möglichkeiten in den Raum gestellt: Sind die anderen Vereine für einen Aufsteiger (aktuell Pipinsried) und einen Absteiger (aktuell Nördlingen) oder soll es einen Aufsteiger (Pipinsried) und keinen Absteiger geben?

    Der Saisonabbruch rückt allerdings immer näher: Das Bayerische Kabinett hat am Dienstag die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der aktuellen Fassung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert. Damit steht gemäß des vom Vorstand des BFV verabschiedeten Vier-Punkte-Plans de facto auch fest, dass die unterbrochene Spielzeit 2019/2021 in den allermeisten bayerischen Amateurfußballligen nicht mehr abgeschlossen werden kann. Wie angekündigt, werden alle bayerischen Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands über einen Abbruch der Saison und die dabei anzuwendenden Regularien durch Einholung eines Meinungsbilds miteinbezogen.

    „Durch den heutigen Kabinettsbeschluss und die sich daraus ergebende staatliche Verfügungslage ist ein flächendeckender Trainingsbetrieb ab dem 3. Mai, der notwendig gewesen wäre, um die Spielzeit 2019/2021 in allen bayerischen Ligen noch einmal aufnehmen und die verbleibenden Spiele noch durchführen zu können, de facto nicht mehr möglich. Wir müssen daher nun gemeinsam mit unseren Vereinen über die Frage eines Abbruchs der Verbandsspielrunden und der dabei anzuwendenden Regularien entscheiden“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb zuständig ist.

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