Ein Land- und Forstwirt aus dem Landkreis Donau-Ries musste sich am Dienstag vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung. Dabei ging es um die Jahre 2013 bis 2015, wie Staatsanwältin Lorenza Felsch sagte. Dem Strafbefehl zufolge waren die Einkommenssteuererklärungen dieser Jahre unvollständig. Für die Jahre 2014 und 2015 wurden die Umsatzsteuererklärungen zwar verspätet abgegeben und gelten als Selbstanzeigen. Mit einem solchen Vorgehen kann grundsätzlich Straffreiheit erreicht werden. Doch jene Erklärungen waren nicht vollständig und daher war auch die Straffreiheit nicht wirksam.
Ries