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Ries: Mann soll Prostituierte aus Tschechien ins Ries entführt haben

Ries

Mann soll Prostituierte aus Tschechien ins Ries entführt haben

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    Einem Mann aus dem Ries wird vorgeworfen, eine Frau entführt zu haben.
    Einem Mann aus dem Ries wird vorgeworfen, eine Frau entführt zu haben. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

    Menschenhandel – so lautet vereinfacht der Vorwurf gegen einen 63-jährigen Angeklagten aus der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen. Er soll im März 2019 eine Prostituierte aus Tschechien nach Deutschland entführt haben.

    Im grundsätzlichen Sachverhalt unterscheiden sich die Angaben der Geschädigten und des Angeklagten nicht groß, sehr wohl aber in einem wichtigen Punkt. So erklärte der 63-Jährige, er sei am besagten Tag mit seinem Auto in Tschechien zu Besuch bei Bekannten gewesen. Auf der Heimfahrt habe er gegen 21 Uhr in der Stadt Cheb die ihm von früher bekannte Geschädigte getroffen. Sie sei dort an ihrem etablierten Platz gewesen, von wo aus sie der Prostitution nachgehe. Dort, so der Mann vor dem Schöffengericht von Richterin Susanne Scheiwiller, habe die Frau ihn gebeten, sie ins nahegelegene Marienbad mitzunehmen, was der Mann zusagte.

    Der Angeklagte sagt, die Frau habe seine Schubladen durchsucht

    Wenig später, so der Angeklagte, habe die Frau ihm offenbart, sie wolle zu ihm nach Deutschland mitfahren. Gesagt getan, gegen 1 Uhr nachts sei man im Ries angekommen, wo sich die Frau alsbald in der Wohnung des Mannes zum Schlafen ins Bett gelegt habe. Als er am nächsten Morgen vom Semmel-Einkaufen zurückgekommen sei, habe er entdeckt, dass mehrere Schubladen in seiner Wohnung durchsucht worden seien. Seitdem vermisse er eine Silberkette.

    Daraufhin habe er beschlossen, die Frau nach Cheb zurückzufahren. Nachdem die 31-Jährige aber begonnen hatte, unterwegs mit ihm zu streiten, habe er sie an einer Raststätte bei Gunzenhausen aus dem Auto auf die Straße gesetzt.

    Der Mann soll die Frau mit Handschellen an den Beifahrersitz gekettet haben

    Die Frau schilderte die Vorgänge bei ihrer Anzeigenerstattung gegenüber der deutschen Polizei in wesentlichen Details anders. So habe sie bereits in Tschechien am Angeklagten auf einem Waldweg im Auto gegen Bezahlung Oralverkehr praktiziert. Anschließend habe der Mann sie im Auto mit Handschellen an die Kopfstütze des Beifahrersitzes gefesselt.

    Diese waren später gefunden und von Dr. Christiane Lauk auf DNA-Spuren untersucht worden. Die Gutachterin konnte aber weder mit Sicherheit ausschließen, dass der Angeklagte die Handschellen nicht in der Hand gehabt habe, noch konnte sie bestätigen, dass der Mann diese Handschellen angefasst habe. Gefunden worden seien an den Fesseln Spuren der 31-jährigen Frau.

    Trotz Fesselung konnte die Frau telefonieren, sagte sie bei der Polizei aus

    Gefesselt mit diesen Handschellen hat die Geschädigte laut Anklageschrift im Auto dennoch einen Notruf per Telefon an die Polizei absetzen können. Das Protokoll dieses Notrufes wurde im Gerichtssaal verlesen, er stammt von 20.08 Uhr, also deutlich vor dem Zeitpunkt, den der Angeklagte für das Zusammentreffen mit der Frau genannt hatte.

    Als der Angeklagte bemerkt habe, dass die Frau telefoniere, habe er ihr das Mobiltelefon entwunden und aus dem Autofenster geworfen. Im Auto, so hatte es die Frau der Polizei gegenüber geschildert, habe der Angeklagte ihr gesagt, er werde sie zu Freunden nach Deutschland bringen und an ein Bordell verkaufen. Dann sei sie über Nacht in einem Zimmer im Haus des Mannes eingesperrt worden, bevor er sie an besagter Raststätte ausgesetzt habe.

    Die Frau erschien nicht vor Gericht

    Dass die Sache mit dem Bordell nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, zeigte der zweite Anklagepunkt: So wurde dem 63-Jährigen vorgehalten, dass er in mindestens zwei Fällen eine Prostituierte, die in Donauwörth wohnte, per Internet an Kunden vermittelt und entsprechende Treffen in seiner Wohnung ermöglicht habe. Diesen Vorwurf gestand der Angeklagte.

    Nun hieß es für das Gericht warten auf die Geschädigte aus Tschechien. Bereits Wochen zuvor hatte die Familie der Frau in Deutschland um Hilfe gebeten. Ein Reisekostenzuschuss und die Übernahme der Gebühr für einen nötigen Corona-Test wurden gewünscht. Ein Anruf in Tschechien brachte zumindest insoweit Klarheit, dass die 31-Jährige nicht vor dem Gericht erscheinen würde, da man keine Unterstützung aus Deutschland erhalten habe.

    Die Frau soll per Video-Telefonat befragt werden

    Richterin Scheiwiller war geneigt, die Zeugin als „unerreichbar“ einzustufen und das Verfahren ohne deren Einvernahme abzuschließen. Dem widersprach Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau. Sie sehe sich angesichts des Tatvorwurfs außerstande, eine Einstellung des Verfahrens zu fordern. Auch sah sie die Zeugin nicht als unerreichbar an. Es zeige sich, dass eine Kontaktaufnahme möglich sei und dass ein Erscheinen möglicherweise lediglich an aktuellen Corona-Beschränkungen oder am finanziellen Hintergrund der Geschädigten hänge.

    Letztlich kam die Variante einer Video-Audio-Live-Vernehmung aus einem tschechischen Gericht ins Gespräch. Richterin Scheiwiller ließ sich auf den Versuch zu dieser Maßnahme ein. In Betracht käme aber frühestens ein Termin im kommenden Sommer. Auf Beschluss des Gerichts wurde das Hauptverfahren ausgesetzt, bis ein neuer Termin bestimmt ist.

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