Seit 2017 können nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen Fotovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden. Diese landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete werden von der EU definiert – für den Bau einer solchen Anlage gibt es eine Förderung, wenn sie eine Nennleistung über 750 kWp bis maximal 20 MWp erreicht. Unter den benachteiligten Gebieten versteht man beispielsweise Berggebiete oder Bereiche, in denen die Landbewirtschaftung aufgrund von Standort- oder Produktionsbedingungen gefährdet ist.
Reimlingen