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Oettingen: Hinweis für Hundebesitzer im Raum Oettingen: Amt rät zur Leinenpflicht wegen Tierkrankheit

Oettingen

Hinweis für Hundebesitzer im Raum Oettingen: Amt rät zur Leinenpflicht wegen Tierkrankheit

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    Bei den beliebten Spazierwegen wie hier am Astrolehrpfad bei Oettingen müssen Hunde aufgrund der bei Füchsen aufgetretenen „Staupe“ unabdingbar angeleint werden.
    Bei den beliebten Spazierwegen wie hier am Astrolehrpfad bei Oettingen müssen Hunde aufgrund der bei Füchsen aufgetretenen „Staupe“ unabdingbar angeleint werden. Foto: Peter Tippl

    Sport, Spazierengehen, Radfahren und Bewegung an der frischen Luft, alleine oder mit Angehörigen der eigenen Familie und vor allem auch mit dem eigenen Hund sind auch bei den Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Coronakrise erlaubt. Einen wichtigen Hinweis hingegen müssen Hundebesitzer im Raum Oettingen beachten. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft

    Veterinäramt: Hunde regelmäßig impfen lassen

    Für Menschen allerdings sei die Erkrankung ungefährlich und nicht meldepflichtig. Jedoch weist das Veterinäramt eindringlich darauf hin, dass Hundebesitzer ihre Hunde zum Schutz vor Ansteckung gegen das „Canine-Staupevirus“ regelmäßig impfen lassen sollten und die Hunde bei Spaziergängen nicht freilaufen lassen sollen. Eine unbedingte Leinenpflicht sei anzuraten. Informationen rund um die Impfung von Hunden können bei den entsprechenden Tierärzten erfragt werden, heißt es weiter. Infizierte Tiere verhalten sich in der freien Natur ähnlich der Tollwuterkrankung. Das Virus schädigt beim erkrankten Tier das Atem-, Verdauungs- und Nervensystem, die Tiere zeigen Lähmungserscheinungen oder Krämpfe und verlieren die Scheu vor dem Menschen. Aufgefundene tote Tiere sollten nicht berührt werden und genügend Abstand sollte gewahrt bleiben.

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