Der Oettinger Stadtrat hat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer abgestimmt. Ab dem kommenden Jahr tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte beschlossen, dass die bisherige Berechnung nicht mehr zeitgemäß sei. Deshalb war eine Änderung nötig. In Bayern gilt ein wertunabhängiges Flächenmodell. Die Höhe der Grundsteuer hängt aber auch vom Hebesatz ab, den die jeweilige Kommune festsetzt.
Oettingen
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