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Nördlingen: "Strohmann-Prozess": Geld- oder Haftstrafe für Nördlinger Wirt?

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"Strohmann-Prozess": Geld- oder Haftstrafe für Nördlinger Wirt?

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    Die Neuauflage des Prozesses findet nun vor einer anderen Kammer des Augsburger Landgerichts statt.
    Die Neuauflage des Prozesses findet nun vor einer anderen Kammer des Augsburger Landgerichts statt. Foto: Symbolfoto: Bernhard Weizenegger

    Vielleicht klappt es ja noch für den Gastronomen aus Nördlingen mit besseren Zeiten, mit einem geregelten Lauf im ausgehenden Berufsleben. Bei der Wiederaufnahme seines Prozesses wegen Bankrotts vor dem Augsburger Landgericht sieht der 62-Jährige jetzt einer Geldstrafe entgegen, nachdem er zuvor zu über drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Das Verfahren wurde auch unter dem Namen „Strohmannprozess“ bekannt. Einen entsprechenden „Deal“ haben jetzt das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verabredet. Am Donnerstag soll ein Urteil gesprochen werden.

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