Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Nördlingen: "Strohmann-Prozess": Geld- oder Haftstrafe für Nördlinger Wirt?

Nördlingen

"Strohmann-Prozess": Geld- oder Haftstrafe für Nördlinger Wirt?

    • |
    Die Neuauflage des Prozesses findet nun vor einer anderen Kammer des Augsburger Landgerichts statt.
    Die Neuauflage des Prozesses findet nun vor einer anderen Kammer des Augsburger Landgerichts statt. Foto: Symbolfoto: Bernhard Weizenegger

    Vielleicht klappt es ja noch für den Gastronomen aus Nördlingen mit besseren Zeiten, mit einem geregelten Lauf im ausgehenden Berufsleben. Bei der Wiederaufnahme seines Prozesses wegen Bankrotts vor dem Augsburger Landgericht sieht der 62-Jährige jetzt einer Geldstrafe entgegen, nachdem er zuvor zu über drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Das Verfahren wurde auch unter dem Namen „Strohmannprozess“ bekannt. Einen entsprechenden „Deal“ haben jetzt das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verabredet. Am Donnerstag soll ein Urteil gesprochen werden.

    Es ist eine längere Geschichte, die sich um den ehemaligen Steuerberater und nunmehrigen Gastronomen entwickelt hat. Eine Geschichte, die ihn mehrmals vor Gericht führte

    Mann war zuvor zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden

    Wie berichtet, war der 62-Jährige im März 2018 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Ihm war vom Augsburger Landgericht vorgeworfen worden, Insolvenzverschleppung begangen, Arbeitsentgelt vorenthalten, nicht ordnungsgemäß Bilanz geführt und als Geschäftsführer agiert zu haben, obwohl diese Position offiziell jemand anderes innehatte. In diesem Komplex musste sich nicht nur der nominelle Geschäftsführer des Lokals vor Gericht verantworten, sondern auch ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Donau-Ries, der für den angeklagten Gastronomen geschäftlich wie privat verschiedene Kassen geführt hatte.

    In mehreren Teilen hatte aber der Bundesgerichtshof nach einer entsprechenden Berufung des Angeklagten das Urteil des Augsburger Landgerichts vom März 2018 kassiert und eingestellt. So sei ursprünglich von der 11. Strafkammer des Augsburger Landgerichts nicht ausreichend geklärt worden, ob der Betreiber des Gasthauses tatsächlich kein Geld gehabt habe - was für einen Insolvenzantrag maßgeblich sei - oder ob lediglich Rechnungen oder Versicherungsbeiträge fehlerhaft gezahlt worden seien.

    Ein Tatbestand, der sich laut Richter Pobuda von der nunmehr zuständigen 10. Strafkammer nicht mehr erschöpflich aufklären lasse. Fest stand für die Bundesrichter allein, dass der Angeklagte tatsächlich als Geschäftsführer besagten Gasthauses am Nördlinger Marktplatz gewirkt habe und nicht nur als „Hausmeister und Mädchen für alles“, wie er selbst es verschiedentlich dargestellt hatte. Wegen Verfehlungen in seinem erlernten Beruf als Steuerberater und entsprechenden Verurteilungen durfte der Angeklagte offiziell keinen gastronomischen Betrieb führen.

    Bundesgerichtshof hat den Fall zurückverwiesen

    Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die Angelegenheit ans Augsburger Landgericht zurückverwiesen, wo sich jetzt erstmals die Kammer von vorsitzendem Richter Karl Pobuda, Richterin Christina Dumler sowie zwei Laienrichtern damit beschäftigt. Aus einem vormals umfangreichen Anklagekomplex konzentriert sich das Gericht jetzt auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dahinter steckt, dass der Angeklagte immer wieder in den Jahren zwischen 2011 und 2015 Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt haben soll.

    Zu berücksichtigen sei dabei für das Gericht, dass wegen zwischenzeitlich laufender Insolvenzen für die Betreiberfirma des Gasthofes ebenso wie für den Angeklagten privat der Insolvenzverwalter die Finger auf derartigen Überweisungen gehabt hatte. Nach Darstellung eines Sozialversicherungsfachangestellten der Krankenkasse AOK im Zeugenstand hätten sich die ausstehenden Beträge im angeklagten Zeitraum auf rund 57000 Euro summiert. Nachdem sich das Gericht eingehend mit der Materie beschäftigt hatte, blieb für die Anklage ein Betrag von etwa 30.000 Euro übrig, den die vom Angeklagten als Geschäftsführer vertretene Gasthof-Firma der Krankenkasse schuldig geblieben ist.

    Deal soll den Gastronom aus Nördlingen vor dem Gefängnis bewahren

    Um die Sache zu einem für alle Parteien zufriedenstellenden Ende zu bringen, kam es jetzt zu einer verfahrensvereinfachenden Absprache („Deal“). Demgemäß sichert das Gericht dem Angeklagten maximal eine Geldstrafe in Höhe zwischen 210 und 280 Tagessätzen zu, falls er den Sachverhalt wie angeklagt gesteht. Eine Gefängnisstrafe wäre somit für den 62-Jährigen zunächst vom Tisch.

    In der Sitzung am Donnerstag sollen abschließende Erörterungen geführt werden, damit das Gericht etwa die Höhe der Tagessätze passend festlegen kann. Plädoyers und die Urteilsverkündung sind geplant.

    Lesen Sie auch:

    Der Oettinger Triathlon findet trotz Corona statt

    Maihingen: Ist das Bürgerbegehren zulässig?

    Nördlinger Stadtrat behandelt Egerviertel: Bürger setzen Protest fort

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden