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Nördlingen: Prozess: Mann soll seine Freundin mehrfach misshandelt haben

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Prozess: Mann soll seine Freundin mehrfach misshandelt haben

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    Das Amtsgericht in Nördlingen hat einen Fall von Gewalt eines Mannes gegen seine Frau verhandelt.
    Das Amtsgericht in Nördlingen hat einen Fall von Gewalt eines Mannes gegen seine Frau verhandelt. Foto: Wolfgang Widemann (Symbol)

    Mitten in der Nacht im Jahr 2020 in Nördlingen. Ein Mann und eine Frau streiten lautstark, weil sie ihre Hunde nicht mehr finden können, es ist wohl eine von vielen Streitereien. Der Mann wird handgreiflich, er soll seine Freundin zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dazu noch mit der flachen Hand aufs Ohr – unter anderem wegen dieser Vorwürfe steht ein junger Mann vor Gericht.

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vor. Eine Tat soll sich im Nördlinger Obdachlosenheim, dem damaligen Wohnort der beiden, zugetragen haben. So soll der Nördlinger – nachdem er zuerst einen Glastisch im Zimmer samt Geschirr zerbrochen hatte, seine damalige Freundin an den Haaren gezogen und sie zu Boden gebracht haben. Dabei bohrte sich eine Glasscherbe in ihren Ellbogen. Außerdem soll er sie mit einem Mülleimer geschlagen und mit einem Gummistiefel beworfen haben. Drei Rippen seien angebrochen gewesen.

    Was dem Nördlinger von der Staatsanwaltschaft noch vorgeworfen wird

    Doch das sind nicht die einzigen Vorwürfe: Am Donauwörther Bahnhof soll er die Frau mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Ein weiterer Vorfall soll sich in Nördlingen im Freien ereignet haben. Dabei habe der Angeklagte die Frau mindestens zweimal mit der Faust ins Gesicht und einmal mit der flachen Hand aufs Ohr geschlagen haben, die Frau erlitt dabei eine Nasenbeinfraktur und mehrere Hämatome. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestreitet der angeklagte Nördlinger, wie er über seinen Anwalt Mark-Alexander Grimme ausrichten lässt – mehr wolle sein Mandant dazu nicht sagen.

    Ein früherer Anwohner sagt vor dem Schöffengericht zum den Vorfall im Freien aus. Der Zeuge, habe weit nach Mitternacht Geschrei gehört und nachgesehen. Er schildert, dass ein Mann die Geschädigte gegen einen Gartenzaun gestoßen und geschlagen habe. Schließlich bat die Frau den Zeugen um Hilfe, er öffnete die Tür, ließ sie in die Wohnung und informierte die Polizei. Richterin Ruth Roser fragt den Zeugen nach einer Beschreibung des Mannes, der die Frau geschlagen habe. Bart, längere, dunkelblonde Haare, so der Zeuge. Die Richterin zeigt zum Angeklagten, der dunkle Haare hat und fragt, ob das die Person sei, die der Zeuge gesehen hat. Der ist sich nicht ganz sicher.

    Die Geschädigte erscheint nicht vor Gericht

    Ein anderer Zeuge, der den Vorfall am Bahnhof gesehen hat, kann kaum Angaben machen, zu lange sei der Vorfall aus dem vergangenen Jahr schon her. Zwar will er gesehen haben, wie die Frau geschlagen wurde, doch viel mehr Details kann der Mann nicht liefern. Aussagen der Polizei zeigen, dass die Geschädigte bei den Vorfällen stark alkoholisiert war. Sie selbst erscheint vor Gericht nicht.

    Denn ihr aktueller Wohnort ist seit Mitte Februar nicht mehr bekannt, Anfragen der Richterin bei Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Verhandlung blieben ohne Erfolg. Daher wird stattdessen aus einer polizeilichen Vernehmung vorgelesen. Darin schildert die Frau, dass der Angeklagte ihr den Mülleimer auf den Kopf geschlagen und wie er das Zimmer verwüstet habe. Zu einem anderen Vorfall liest die Richterin vor: „Da hat er mir das Nasenbein gebrochen.“ Verteidiger Grimme will daraufhin die Bilder aus der Wohnung sehen, Blutspuren und Verwüstungen sind darauf wiederum kaum zu erkennen.

    Warum der Angeklagte eine Bewährungsstrafe bekommt

    Unter anderem, weil die Geschädigte – da sie nicht vor Gericht erschienen ist – kein Interesse an einer Verfolgung des Verfahrens habe und weil er den Vorfall in Nördlingen im Freien als wichtigsten Punkt ansieht, einigt sich Staatsanwalt Johannes Pausch mit Verteidiger Grimme auf Folgendes: Die Vorfälle am Bahnhof und mit dem Glastisch werden eingestellt, nur die Schläge in der Nähe der Obdachlosenunterkunft werden berücksichtigt. Verteidiger Grimme stimmt dem zu – sein Mandant sage aber, dass es nur ein Schlag mit der flachen Hand gewesen sei. Das späte Geständnis wird ihm positiv angerechnet.

    Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass der Nördlinger aufgefallen ist, diverse Male stand der junge Mann schon seit seiner Jugend vor Gericht, unter anderem bekam er 2020 eine Bewährungsstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung und uneidlicher Falschaussage. Aber laut einem Bericht der Bewährungshilfe geht der Mann seine Drogensucht an, zeige eine hohe Motivation, sein Leben in geregelte Bahnen zu lenken und arbeite gut mit der Bewährungshilfe zusammen. Somit spricht sich auch Staatsanwalt Johannes Pausch „ein letztes Mal“ für eine Bewährungsstrafe aus.

    Und die bekommt der Angeklagte auch. Sechs Monate für diese Tat, verrechnet mit der Strafe aus dem vorherigen Verfahren liegt die Strafe bei einem Jahr und neun Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig. Am Schluss sagt Richterin Roser zum Angeklagten: „Das Gericht gibt Ihnen diese Chance. Machen Sie was aus Ihrem Leben.“

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