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Nördlingen: Prozess: Mann bedroht drei Personen in Nördlingen mit Schreckschusswaffe

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Prozess: Mann bedroht drei Personen in Nördlingen mit Schreckschusswaffe

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    Am Amtsgerichts in Nördlingen musste sich ein Mann verantworten, weil er mit einer Schreckschusswaffe gedroht hat.
    Am Amtsgerichts in Nördlingen musste sich ein Mann verantworten, weil er mit einer Schreckschusswaffe gedroht hat. Foto: Wolfgang Widemann (Symbol)

    Ein Abend im März 2020 in Nördlingen. Drei junge Männer stehen an einer Haltestelle, ein Anwohner fühlt sich von der Gruppe gestört und fordert die drei auf, zu gehen. Doch das tun sie nicht. Der Mann geht zurück in sein Haus und holt eine als solche nicht erkennbare Schreckschusspistole. Anschließend soll er die Männer beleidigt und einem der drei sogar gedroht haben, ihn zu erschießen – so jedenfalls lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg gegenüber einem 41-Jährigen aus Nördlingen. Der Fall kam zur Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht, weil der Angeklagte und sein Anwalt Heiko Loder Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatten. Wieso?

    Denn im Großen und Ganzen gab der Angeklagte die Tat zu, aber wie Loder sagt: „Es hieß, dass er noch einmal von der Polizei befragt wird, doch das ist nicht erfolgt.“ 90 Prozent der Vorwürfe stimmten. Und der Angeklagte räumte auch ein, dass die Tat ein großer Fehler war. „Das darf nicht passieren, leider ist es passiert“, sagt der 41-Jährige.

    Wie der Angeklagte vor Gericht die Situation schildert

    Er habe zunächst Geräusche in seinem Garten gehört und gedacht, dass sich dort jemand aufhalte. Er ging aus dem Haus und bat die drei zu gehen, was sie nicht taten. Schließlich kam es zu gegenseitigen Beleidigungen und dem Vorfall mit der Pistole.

    Richter Gerhard Schamann konnte sich vorstellen, dass Beleidigungen auf beiden Seiten gefallen seien. Glücklicherweise sei ansonsten nichts passiert. Schließlich beschränkte Anwalt Loder den Einspruch auf das Strafmaß. Damit wollte der Anwalt erreichen, dass es höchstens eine Strafe von 90 Tagessätzen gibt. Liegt die Strafe darüber, gilt eine Person als vorbestraft. Da es nun nur noch um die Anzahl der Tagessätze ging, wurden keine Zeugen mehr vernommen.

    Besonderer Ausdruck von Brutalität, sagt die Staatsanwältin in Nördlingen

    Staatsanwältin Anna Lena Lessmann sagte in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte die Tat eingeräumt und Reue gezeigt habe. Doch das Drohen mit der Waffe sei ein besonderer Ausdruck von Brutalität, daher halte sie eine Strafe von 120 Tagessätzen á 53 Euro für tat- und schuldangemessen. Anwalt Loder gab zu bedenken, dass er nicht glaube, dass es Beleidigungen nur von seinem Mandanten gab. Das sei zu berücksichtigen und er plädierte für 90 Tagessätze á 50 Euro.

    Diese Strafe sprach auch Richter Schamann im Urteil aus. „Der Angeklagte ist mit über ein Promille alkoholisiert, hört Geräusche und Stimmen und denkt fälschlicherweise, dass jemand im Garten ist“, sagte Schamann, doch es könne auch sein, dass sich jemand im Garten aufgehalten habe. Dem Angeklagten müsse man zugute halten, dass er keine Vorstrafen habe und dies der erste Vorfall war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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